11ant
Am besten stellst Du mal einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan ein, dann sieht man mehr.
Bei 13 m Grundstücksbereite ergeben sich praktisch automatisch (13 minus 1x 3 = 10 bzw. 13 - 2x 3 = 7) die genannten Breiten. 7m breit und 14 m tief und jeder baut ein Einfamilienhaus wird aussehen, als hätte man das Reihenmittelhaus herausgenommen. So kann zwar jeder beide Langwände befenstern, aber bei den typischen Schlauchgrundriß-Nachteilen der Reihenhaus- Handtuchgrundstücke bleibt es ansonsten dennoch: viel sinnvolle Grundrisse für mit einläufiger gerader Treppe werden einem da kaum für einfallen. Also wird es ein typisches Reihenhaus, nur eben beidseitig mit Reihenendhaus-Befensterung.
Aus einer Firstrichtung in Längsachse würde, soweit zulässig, dennoch nichts gutes: das Dachgeschoss wäre dann quasi der Gipfel eines Schlauchformates. Zwei Reihenhäuser mit Schneise dazwischen sehen auch deutlich zum Abgewöhnen aus.
Ich sehe es also auf Doppelhaushälften hinauslaufen. Und wenn die nicht koordiniert geplant sind - eigentlich schon, wenn sie nicht der klassische Spiegelzwilling sind - dann ist hoffentlich zumindest ein Tiefenversatz möglich. Aber selbst dann kann es optisch grausig werden, wenn einer verputzt und der andere verklinkert.
Doppelhaushälfte-Grundstücke sind eigentlich eine Bauträger-Domäne. Einzelbauherren sollten sich da m.E. zusammenschließen, und selbst wenn sie keinen Spiegelzwilling wollen einen gemeinsamen Architekten dransetzen. Jeder baut für sich und ärgert damit den anderen, ist der bilderbuchmäßige Beginn einer (im "besten" Fall erblichen) Gartenzaun-Feindschaft.
Aus meiner Sicht hast Du hier ein eindeutiges Doppelhaushälfte-Grundstück erwischt - auch wenn dort ein Einfamilienhaus zulässig wäre. Ein Panda wird kein Ferrari, auch auf dem Nürburgring nicht.
Bei 13 m Grundstücksbereite ergeben sich praktisch automatisch (13 minus 1x 3 = 10 bzw. 13 - 2x 3 = 7) die genannten Breiten. 7m breit und 14 m tief und jeder baut ein Einfamilienhaus wird aussehen, als hätte man das Reihenmittelhaus herausgenommen. So kann zwar jeder beide Langwände befenstern, aber bei den typischen Schlauchgrundriß-Nachteilen der Reihenhaus- Handtuchgrundstücke bleibt es ansonsten dennoch: viel sinnvolle Grundrisse für mit einläufiger gerader Treppe werden einem da kaum für einfallen. Also wird es ein typisches Reihenhaus, nur eben beidseitig mit Reihenendhaus-Befensterung.
Aus einer Firstrichtung in Längsachse würde, soweit zulässig, dennoch nichts gutes: das Dachgeschoss wäre dann quasi der Gipfel eines Schlauchformates. Zwei Reihenhäuser mit Schneise dazwischen sehen auch deutlich zum Abgewöhnen aus.
Ich sehe es also auf Doppelhaushälften hinauslaufen. Und wenn die nicht koordiniert geplant sind - eigentlich schon, wenn sie nicht der klassische Spiegelzwilling sind - dann ist hoffentlich zumindest ein Tiefenversatz möglich. Aber selbst dann kann es optisch grausig werden, wenn einer verputzt und der andere verklinkert.
Doppelhaushälfte-Grundstücke sind eigentlich eine Bauträger-Domäne. Einzelbauherren sollten sich da m.E. zusammenschließen, und selbst wenn sie keinen Spiegelzwilling wollen einen gemeinsamen Architekten dransetzen. Jeder baut für sich und ärgert damit den anderen, ist der bilderbuchmäßige Beginn einer (im "besten" Fall erblichen) Gartenzaun-Feindschaft.
Aus meiner Sicht hast Du hier ein eindeutiges Doppelhaushälfte-Grundstück erwischt - auch wenn dort ein Einfamilienhaus zulässig wäre. Ein Panda wird kein Ferrari, auch auf dem Nürburgring nicht.