Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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11ant

11ant

Mir will nicht in den Kopf rein,
... muß es ja auch nicht.

warum ein gemeinsamer Planer/Bauunternehmer der einzig sinnvolle Weg sein soll und nur so ein harmonisches Bild entstehen kann.
Aus meiner Sicht ist es einfach effizienter, das Doppelhaus als ein Ganzes zu erstellen. Im Innenausbau kann ja trotzdem jeder seiner eigenen Wege gehe.
Eben. Wegen des Ganzen. Die Autarkie der zwei Hälften wird überschätzt. Jeder hat seinen eigenen Grundbucheintrag, ja - den hat eine ETW aber auch. Die gemeinsame Seite bleibt eine "Schnittstelle".

Und wenn nacheinander gebaut wird, ist es sogar einfacher.
Ich bin nicht im Büro geboren, sondern habe schon auf dem Bau geschafft. Daher sehe ich das genau andersherum: aktive Koordination ist immer einfacher als erst Fakten schaffen zu lassen, diese nachzumessen, und dann erst die Grundlagen für die eigene Planung zu kennen.

Niemand muß sein eigenes Richtfest erst ein Jahr später als der Nachbar feiern, bloß um eine andere Hausbreite und andere Innenwandpositionen zu haben.

Architekt A stellt sich Architekt B doch nicht für um die als Planungsgesprächspartner zur Verfügung oder gibt ihm Plandateien, damit er die Paßgenauigkeit seines Werkes an der Schnittstelle gewährleisten kann.

Und wie gesagt: wenn Architekt A sich als so turmhoher Hornochse erweist, daß man mit ihm auf keinen grünen Zweig kommt, steht einem der Weg zu seinem Kollegen ja immer noch frei.

Dennoch aus Prinzip von vornherein einen anderen zu nehmen, würde ich "bockiges Kind" nennen. Das hat etwas von Trotzphase.
 
11ant

11ant

Und Firma xy ist gut, jedoch teuer.[...] Wo können wir sparen bei meiner Hälfte? Billigere Türen, polnische Fenster, Betongarage und und. [...] Dann ist Deine Hälfte eben die Hartz 4 Version des Nachbarhauses. So what.
Firma xy ist teuer, wenn sie nobel baut, aber nobel und hochkant paßt eh nicht zusammen. Hätte der Nachbar Geld zu viel, hätten ihm -zig andere Grundstücke besser gefallen. Es hat schon seinen Grund, warum der auch in Paderborn gelandet ist und nicht am Broadway. Passt schon, bzw. wird passend gemacht.

Dritte und letzte Version, wenn xy und Nachbar eselig. Es gibt dann kein DH. Du und ich, wir halten beide unsere drei Meter ein, klatschen ggf die Garagen aneinander und bauen uns jeder ne zwei zweistöckige Kegelbahn. Pass auf, dann wird er weich!
Zweizweistöckige Kegelbahn - You Made my Day !
 
T

tempic

Ihr erzählt dem TE einen Blödsinn ... man kann nur hoffen, das er sich noch von einer anderen Quelle beraten lässt ....

Wenn ein Architekt Bauunternehmen spielen will, ist er in der Regel teurer als ein großer Hausanbieter. Da muss man den TE doch nicht mit alternativen Fakten davon abbringen wollen, sich nach günstigeren Alternativen umzuschauen.

Und dass das Gerede von "Einheit" und dem "Ganzen" Blödsinn ist, kann man schon daran sehen, dass beide Doppelhaushälfte unterschiedliche Energiestandards erreichen können. Eine Seite baut Energieeinsparverordnung und die andere KfW40+

Doppelhaushälfte kann auch einfach nur heißen, dass zwei Häuser sehr nah beieinander stehen ... ihr müsst euch mal von eure Denke lösen, dass Doppelhaushälfte ein horizontales Zweifamilienhaus ist.
 
B

Bau_dus

Vielen Dank an alle. Also in Paderborn ist das Grundstück nicht: der Nachbar wird das Grundstück wie ich auch kaufen, weil es recht zentral in düsseldorf ist und vergleichsweise günstig - in dem Ortsteil wird ein anderes Grundstück gerade für €1000/qm angeboten. Der Nachbar baut dann einfach mit dem grundstücksverkäufer ist jedoch letztlich bereit weniger auszugeben als ich: er reduziert den Preis über die Wohnfläche: 150qm vs. Die 200qm die ich haben will. 8x12 wäre wohl die erste Idee für sein Baufenster.
Da ich ja 10x14 Max. Bauen darf: würdet ihr die 200qm auf zwei Geschosse verteilen und das Baufenster ausschöpfen oder ggf. 9x14, anstatt ein 2.og auszubauen bei kleinerem Baufenster? Ist das von den Baukosten günstiger?
 
Y

ypg

Ich versteh Deine Frage nicht.
Man listet einen Bedarf an Räumen auf, welches sich auf Gegenwart und Zukunft bezieht, auf die Größe der Familie und deren Gewohnheiten und Hobbys, das, was man braucht oder und brauchen wird. Danach macht man ein Raumprogramm, wo am besten welcher Raum liegt. Danach wird gebaut.
Du hast weiter oben schon merkwürdiges diesbezüglich geschrieben. Man baut individuell für sich und nicht, was man könnte.


Gruß, Yvonne
 
E

Escroda

Wenn ich zwischen Einzelhaus und Doppelhaushälfte wählen könnte, würde ich mich immer für das Einzelhaus entscheiden, auch wenn ich dann den ein oder anderen Kompromiss bezüglich des Grundrisses oder der äußeren Erscheinung des Baukörpers machen müsste. Eure Diskussion bezüglich Bindung an gemeinsamen Planer, Abstimmung unterschiedlicher Planer, Abstimmung Außengestaltung, zeitlicher Ablauf usw. bestätigt das nur. Und später wohne ich neben einem Hobbyhandwerker, der jeden Sonntag Vormittag Regale an der gemeinsamen Wand befestigt.
Aber hat er dann nicht Pech gehabt, wenn ich ein Einfamilienhaus bauen will?
Ja. Im ungeplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) wäre der Grenzabstand die Regel. Wer auf der Grenze bauen will, braucht zumindest eine Erklärung des Nachbarn, in der er sich ebenfalls zur Grenzbebauung verpflichtet. Das kann auch (muss aber nicht) durch Baulast gesichert werden.
§6 Bauordnung NRW, 1
...
b) gegenüber denen nach planungsrechtlichen Vorschriften ohne Grenzabstand gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird.

Die Gemeinde muß der Teufel geritten haben, das zuzulassen, ohne daß beide Grundstücke demselben gehören.
Was hat die Gemeinde damit zu tun? Ein Bebauungsplan wurde nicht aufgestellt. Somit hat jeder Grundstücksbesitzer freie Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des §34 Baugesetzbuch.
Der erste greift in die Freiheit des anderen ein
Nein, denn auch der erste muss den Nachbarn fragen, ob auf der Grenze gebaut werden soll. Nur wenn der erste mit Abstand baut, braucht es keine Nachbarzustimmung. Wenn man eine Doppelhaushälfte bauen will, sollte vor dem Erwerb des Grundstücks die Möglichkeit der Grenzbebauung gesichert sein.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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