Was hat die Gemeinde damit zu tun? Ein Bebauungsplan wurde nicht aufgestellt. Somit hat jeder Grundstücksbesitzer freie Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des §34 Baugesetzbuch.
Nein, denn auch der erste muss den Nachbarn fragen, ob auf der Grenze gebaut werden soll. Nur wenn der erste mit Abstand baut, braucht es keine Nachbarzustimmung. Wenn man eine Doppelhaushälfte bauen will, sollte vor dem Erwerb des Grundstücks die Möglichkeit der Grenzbebauung gesichert sein.
Die damit verbundene Selbstverpflichtung ebenfalls grenzzubebauen ist die bittere Pille dabei. Die beste Versicherung gegen zweierlei Interessen ist, wenn der Grund bis er bebaut ist nur einem gehört. Kluge Gemeinden lassen daher die Möglichkeit von Doppelhäusern erst zu, wenn sie ihre voraussichtlichen Pappenheimer kennen (meist der örtliche Siedlungsbauspezl). Im 34er-Gebiet kann sich die Möglichkeit natürlich allein daraus ergeben, daß es derlei im Umfeld schon gibt.
Aber wenn du in Bezug auf Doppelhaushälfte von Notlandung redest, sagt das eigentlich alles.
Ich glaube, wir mißverstehen uns: ich halte nicht das Doppelhaus an sich für schlecht, sondern nur im konkreten Fall wegen des Handtuchgrundstückes die Zwickmühle gegeben, sich entweder zu koordinieren oder eine „Kegelbahn“ zu bauen. Konkret liegt ja hier nicht der bequeme Wahlfall vor, durch Grenzbebauung einen Doppelcarport und/oder eine Frühstücksterrasse anders anordnen zu können. Sondern eher „Hängen oder Würgen“. Also spieletheoretisch nahe am Gefangenendilemma
Selbstverständlich kann jeder auch seinen eigenen Planer nehmen. Das an sich ist noch nicht kindisch – den anderen Planer zu suchen ohne vorher abgecheckt zu haben, ob auch der Planer des Anderen als gemeinsamer Planer eine „gute Chemie“ böte, schon ein bißchen.
Man kann auch zeitlich unkoordiniert bauen – wenn es für denjenigen, der dabei als Zweiter baut, schon die vierte Schwangerschaft mit einem Eigenheim ist, dann ist das auch locker zu stemmen. Im ersten Anlauf sehe ich das aber vor die Wand laufen.