Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte?

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Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
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Y

ypg

Aus Gründen des Schallschutzes sollten die Bodenplatten sich nicht direkt berühren.

Es ist doch weltfremd. In Neubaugebieten werden so häufig Doppelhaushälfte-Grundstücke verkauft. Da schließen sich in den seltensten Fällen die Nachbarn zusammen. In der Regel bauen sie noch nicht mal gleichzeitig.

Habt ihr überhaupt schon mal eine Doppelhaushälfte gebaut? Hier ist soviel Unwissen und Vermutung im Thread.
Bei uns ist es Usus, sich DH-Partner zu suchen und zusammen zu schließen. Des Öfteren liest man in Offerten in Zeitungen, aber auch in den Immo-Portalen, dass eine zweite Hälfte noch frei ist.
Bei uns werden jetzt endlich die Doppelhäuser gebaut. Die haben sich 2 Jahre Zeit gelassen, bis das letzte DH verkauft ist. 5 DH sind jetzt im Bau. Die 6. ist noch nicht angefangen, weil der zweite Partner fehlt.




Gruß, Yvonne
 
C

Caspar2020

man hat definitiv bei einer normalen Doppelhaushälfte keine gemeinsame Mauer. Sonst wäre es ein Zweifamilienhaus. Die Bodenplatten und Wände berühren sich auch nicht. Wenn ordentlich ausgeführt dann ist es egal was der Nachbar macht.

Auch sind die Doppelhaushälfte in sich selbst tragfähig; sieht halt nur doof aus.

Die Doppelhaushälfte Hälften können natürlich von total unterschiedlichen Firmen und Bauweisen erstellt werden.

Auch können die Doppelhaushälfte zu unterschiedlichen Zeiten gebaut werden. An der Verbindungsseite sollte man fairerweise nur nicht die Baugrube beim 1. Doppelhaushälfte verfüllen.

Aus ästhetischen und einen klein wenig praktischen Gründen macht es aber Sinn sich zumindest über Höhe und Länge des Baukörpers, sowie Dachneigung absprechen. Auch, ob man verklinkern will.

Wenn die "schnittseite" deckungsgleich ist, hat man wenigstens optisch einen einheitlichen Körper und weniger Probleme die Übergänge abzudichten; bzw. Muss auch in späteren Jahren dem Nachbar z.b. Nicht Auf Dach steigen, um möglicherweise seinen Außenputz zu erneuern.
 
I

Iktinos

es sollen 200qM Wohnfläche erreicht werden+ Keller.
Erreicht man bei 7m breite Einfamilienhaus einen guten Grundriss oder fühlt sich das nach Reihenhaus an und Ihr würdet zu Doppelhaushälfte raten?
Fläche wäre ja bei 2,5 geschossen kein Problem.
Habt ihr auf dem Forum keinen Architekten oder einen Planer; Leute, die den TE erden? Er baut nicht mal eben 10,00 x 14,00 m, wenn der Nachbar nicht mitzieht.

Hier wird munter, anhand wechselnder Angaben seitens des TE, spekuliert. Er täte gut daran, sich einen Ansprechpartner im realen Leben zu suchen!
 
11ant

11ant

Was hat die Gemeinde damit zu tun? Ein Bebauungsplan wurde nicht aufgestellt. Somit hat jeder Grundstücksbesitzer freie Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des §34 Baugesetzbuch.
Nein, denn auch der erste muss den Nachbarn fragen, ob auf der Grenze gebaut werden soll. Nur wenn der erste mit Abstand baut, braucht es keine Nachbarzustimmung. Wenn man eine Doppelhaushälfte bauen will, sollte vor dem Erwerb des Grundstücks die Möglichkeit der Grenzbebauung gesichert sein.
Die damit verbundene Selbstverpflichtung ebenfalls grenzzubebauen ist die bittere Pille dabei. Die beste Versicherung gegen zweierlei Interessen ist, wenn der Grund bis er bebaut ist nur einem gehört. Kluge Gemeinden lassen daher die Möglichkeit von Doppelhäusern erst zu, wenn sie ihre voraussichtlichen Pappenheimer kennen (meist der örtliche Siedlungsbauspezl). Im 34er-Gebiet kann sich die Möglichkeit natürlich allein daraus ergeben, daß es derlei im Umfeld schon gibt.

Aber wenn du in Bezug auf Doppelhaushälfte von Notlandung redest, sagt das eigentlich alles.
Ich glaube, wir mißverstehen uns: ich halte nicht das Doppelhaus an sich für schlecht, sondern nur im konkreten Fall wegen des Handtuchgrundstückes die Zwickmühle gegeben, sich entweder zu koordinieren oder eine „Kegelbahn“ zu bauen. Konkret liegt ja hier nicht der bequeme Wahlfall vor, durch Grenzbebauung einen Doppelcarport und/oder eine Frühstücksterrasse anders anordnen zu können. Sondern eher „Hängen oder Würgen“. Also spieletheoretisch nahe am Gefangenendilemma

Selbstverständlich kann jeder auch seinen eigenen Planer nehmen. Das an sich ist noch nicht kindisch – den anderen Planer zu suchen ohne vorher abgecheckt zu haben, ob auch der Planer des Anderen als gemeinsamer Planer eine „gute Chemie“ böte, schon ein bißchen.

Man kann auch zeitlich unkoordiniert bauen – wenn es für denjenigen, der dabei als Zweiter baut, schon die vierte Schwangerschaft mit einem Eigenheim ist, dann ist das auch locker zu stemmen. Im ersten Anlauf sehe ich das aber vor die Wand laufen.
 
E

Escroda

Kluge Gemeinden lassen daher die Möglichkeit von Doppelhäusern erst zu, wenn sie ihre voraussichtlichen Pappenheimer kennen (meist der örtliche Siedlungsbauspezl).
Auch kluge Gemeinden haben keinen Einfluss darauf, ob die Grundstücksbesitzer nud Doppelhaushälfte oder EH bauen, es sei denn, der Gebietscharakter der näheren Umgebung ist so eindeutig, dass nur eine Bauweise genehmigungsfähig ist. Laut TE ist das hier aber nicht der Fall.
Die damit verbundene Selbstverpflichtung ebenfalls grenzzubebauen ist die bittere Pille dabei.
Wieso? Wenn beide das DH wollen, ist das reine Formsache.
 
I

Iktinos

Kluge Gemeinden lassen daher die Möglichkeit von Doppelhäusern erst zu, wenn sie ihre voraussichtlichen Pappenheimer kennen (meist der örtliche Siedlungsbauspezl).
Noch so ein Unsinn!

Gemeinden/Kommunen weisen bereits im Vorfeld der Veröffentlichung eines Neubaugebietes die entsprechenden Flächen für Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte aus. Deine "Pappenheimer" beziehen sich höchstens auf den Umstand, dass Gemeinden/Kommunen gerne im Vorfeld einer Baugenehmigung beide DH-Partner an einen Tisch bringen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
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