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Lückenfüller
Wir sind schon länger in Gesprächen mit der Stadt, um ein Grundstück zu kaufen.
Zur Lage: Das Grundstück wird an ein Gebäude angebaut (Westseite), die Verkehrsberuhigte Straße liegt nördlich, im Ostenund Süden geht das Grundstück in eine (laut bebauungsplan zu erhaltende) Wiese über. Sowohl an an Ost- als auch an Südseite sind zwischen unser Grundstück und Wiese laut Bebauungsplan "mindestens zweireihige Baumhecken (Heister, Höhe 150/200cm, Pflanzabstand 1m) anzulegen und dauerhaft zu erhalten."
Die Situation: Das städtische Grünamt hat schon vor unserem Kauf Fakten geschaffen und 5 (!) Reihen an beiden Seiten angepflanzt. Dabei wechseln sich in jeder Reihe 2m-Baumsetzlinge (Buche, Haselnuss,...) mit Dornenbüschen (Brombeere?) ab. Die erste Reihe ist dabei schon 20cm an unserem Grundstück, es ist also abzusehen, dass so mancher Stamm genau auf der Grenze beginnt. Abgesehen von dem bedeutend verdunkelten Grundstück samt Lauborgien im Herbst.
Die Fragen:
1. Normalerweise sind die Abstände zu Nachbargrundstücken ja fest geregelt und würden hier Definitiv unterschritten. Gilt das auch, wenn dies eine städtische Fläche ist?
2. Gilt hier ggf. "Gekauft wie gesehen", das wir erst nach Anpflanzung das Grundstück erwerben?
3. Die angegebene Höhe im Bebauungsplan wir ja innerhalb kürzester Zeit massiv überschritten (Baumhöhen). Sind das hier nur Mindesthöhen?
4. Habt ihr weitere Vorgehenstipps für uns? Die Brombeeren werden ja schön wuchern. Der Erdarbeiter hat schon gesagt, er müsse die ein oder andere Hecke wohl sowieso überfahren.
Zur Lage: Das Grundstück wird an ein Gebäude angebaut (Westseite), die Verkehrsberuhigte Straße liegt nördlich, im Ostenund Süden geht das Grundstück in eine (laut bebauungsplan zu erhaltende) Wiese über. Sowohl an an Ost- als auch an Südseite sind zwischen unser Grundstück und Wiese laut Bebauungsplan "mindestens zweireihige Baumhecken (Heister, Höhe 150/200cm, Pflanzabstand 1m) anzulegen und dauerhaft zu erhalten."
Die Situation: Das städtische Grünamt hat schon vor unserem Kauf Fakten geschaffen und 5 (!) Reihen an beiden Seiten angepflanzt. Dabei wechseln sich in jeder Reihe 2m-Baumsetzlinge (Buche, Haselnuss,...) mit Dornenbüschen (Brombeere?) ab. Die erste Reihe ist dabei schon 20cm an unserem Grundstück, es ist also abzusehen, dass so mancher Stamm genau auf der Grenze beginnt. Abgesehen von dem bedeutend verdunkelten Grundstück samt Lauborgien im Herbst.
Die Fragen:
1. Normalerweise sind die Abstände zu Nachbargrundstücken ja fest geregelt und würden hier Definitiv unterschritten. Gilt das auch, wenn dies eine städtische Fläche ist?
2. Gilt hier ggf. "Gekauft wie gesehen", das wir erst nach Anpflanzung das Grundstück erwerben?
3. Die angegebene Höhe im Bebauungsplan wir ja innerhalb kürzester Zeit massiv überschritten (Baumhöhen). Sind das hier nur Mindesthöhen?
4. Habt ihr weitere Vorgehenstipps für uns? Die Brombeeren werden ja schön wuchern. Der Erdarbeiter hat schon gesagt, er müsse die ein oder andere Hecke wohl sowieso überfahren.