Es gibt neue Erkenntnisse, so wie es sich im Moment darstellt gehört der Schuppen uns, obwohl er auf dem Nachbargrundstück steht. Im Grundbuch ist für unsere Flurnummer ein Wohnhaus + Nebengebäude eingetragen mit dem Hinweis eines Überbaus auf die andere Flurnummer (mit Angabe der überbauten m²). Das Nachbargrundstück ist nur als Gartenland eingetragen. Nach Baugesetzbuch heißt das der Schuppen ist nur ein geduldeter Überbau und verbleibt demnach auch im Eigentum des Grundstücks von welchem aus der Überbau stattfand. Der Nachbar könnte wohl eine Rente für den Überbau verlangen, oder von uns verlangen das wir ihm die überbaute Fläche abkaufen, zu dem Preis der zu Zeiten des Überbaus gültig war. Das war irgendwann um 1600 n. Chr.........:)
Jetzt können wir (nach rechtlicher Prüfung durch Anwalt) einfach abreißen ohne Zustimmung. Viel besser ist aber das wir sogar diesen geduldeten Überbau für ein neues Haus nutzen können (was wir ja nicht wollen, aber ein zukünftiger Käufer freut sich über 64m² mehr Grundfläche!) wenn wir die Grundmauern des Überbaus erhalten.....hach, Freude steigt in mir auf!