KingSong
Doch es ist tatsächlich so, es sind keine Lasten im Grundbuch enthalten. Aber eine eindeutige Bezeichnung der Flurnummern mit den darauf errichteten Gebäuden. Der Anwalt hat alles von mir bekommen, sogar Notar Verträge bis 1920.
Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zu einem Neubau, aber wenn der Stadl erhalten bleibt ist der Ausbau desselben kein Problem. Die Frage ist noch wie viel vom Ursprung erhalten bleiben muss.
Und selbst wenn das nicht geht, ich darf auf jeden Fall abreißen, auch den Schuppen auf dem Nachbar Grundstück.
Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zu einem Neubau, aber wenn der Stadl erhalten bleibt ist der Ausbau desselben kein Problem. Die Frage ist noch wie viel vom Ursprung erhalten bleiben muss.
Und selbst wenn das nicht geht, ich darf auf jeden Fall abreißen, auch den Schuppen auf dem Nachbar Grundstück.