kaho674
Nein, das abzureißende Gebäude ist an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut. D.h. es ist keine Bestätigung erforderlich. So würde ich es auch lesen. Die Frage ist, ist das Stadl verfahrensfrei? Immerhin fällt es lt. Statik ein, wenn das Hauptgebäude eingerissen wird.Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
(Man kommt sich vor, wie bei den Schildbürgern.)