Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Nordlys

Nordlys

Es ist eine Verhandlungssache, wir kennen ja nur Deinen Teil der Geschichte, Du hast Interessen, der Nachbar offenbar auch. Wenn Anwalt, dann einer, der guten Draht zum Amt hat. Das Amt kann ja nicht Dein Geschäft betreiben, sondern muss so handeln, dass es fürs Gemeinwohl am Besten ist. Also muss vom Abrissobjekt eine echte Gefahr ausgehen. Oder es muss städtebaulich wünschenswert sein, dass da etwas passiert und eine Gefahr dazu verhindert wird.
Man fährt am Besten via Interessenausgleich. Nachbar, was ist Deines, was ist meines, wo treffen wir uns? Karsten
 
KingSong

KingSong

Ich habe mich jetzt ein halbes Jahr um einen Interessenausgleich bemüht. Der Nachbar hat nach eigener Aussage überhaupt kein Interesse an seinem eigenen Grundstück, außer das er nicht verkaufen will. Er kann sein Grundstück auch gar nicht nutzen da nur unsere Seite erschlossen ist und eine weitere Erschließung von der Stadt nicht genehmigt wird.

Und ja es geht tatsächlich eine immense Gefahr von dem Bestandsbau aus, an der Ecke Haus zu Stadl in Richtung Straße klafft ein ca. 3m x 3m großes Loch und das Legschieferdach hängt schon herunter. Ich suche mal noch Fotos raus und stelle sie ein.
 
Nordlys

Nordlys

Doch...sein Interesse ist, dass Du ihm seine unerschliessbare Hälfte abkaufst, damit Du handeln kannst. Da wäre der Ausgleich. Ich bin Dein einziger Käufer, Du bist mein Hemmschuh. Wir blockieren uns gegenseitig. Ich gebe Dir das Geld, dass der Gutachterausschuss des Kreises für diese Lage ermittelt, wir holen uns den Gutachter, den zahl ich, Du akzeptierst dessen Gutachten. Ok? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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