M
Marcello
Weil ich das noch immer nicht 100%ig verstanden habe, wie genau ich "A" und "B" ermittle und warum "A" und "B" um 6 Meter nicht überschritten werden darf, wenn "B" doch gut einen Meter unter "A" liegt (wofür brauche ich dann überhaupt "A"?), bleibt mir dennoch das Fazit aus euren Antworten (falls ich es richtig verstanden habe), dass der Keller definitiv vollständig unter Erde liegen wird. Denn von Mitte "B" aus (falls damit die Straße Ost-West gemeint ist) nach Grundstücksmitte sind es ja Pi mal Daumen die 10 cm, von denen du sprichst. Keine Ahnung wofür das Maß nach "A" dann relevant ist (vermutlich nur für die anderen Grundstück, die mittig liegen).Da der Höhenunterschied des Bezugspunktes je nach Ermittlungsmethode des Mittelpunktes für dein Grundstück bei weniger als 10cm liegen wird, wäre die Argumentation vor Gericht etwas schwach.
Wo kann man sich informieren, wie hier der Ablauf wäre? Ohne gleich einen Anwalt zu konsolidieren? Mich interessieren primär grober Zeitablauf (sind es Wochen, Monate oder Jahre?) und welche Kosten ich zu tragen hätte (Tausende Euro wären es mir wert, würden aber zwangsläufig dazu führen, dass mein Haus eh kleiner als 8,5 m wird, weil dann das Hausbaubudget schrumpft ).Das bezieht sich aber nicht auf die schwachsinnige Festsetzung der Gebäudehöhe von 8,5 mit Bezugspunkt Bodenplatte. Hier liegt IMHO ein eklatanter Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vor, der zur Nichtigkeit des B-Planes führen könnte.