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Escroda
Wieso "gilt"? Wir sprechen hier nicht von einem öffentlichen Weg, sondern von einer Fläche des Baugrundstücks, die nach Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Anlieger und Versorgungsträger zu belasten ist. Für die Erschließung der Baugrundstücke ist sie nicht zwingend notwendig. Zur Entsorgung der Gartenabfälle für die Nord-östlichen Grundstücke durchaus hilfreich aber vom Charakter her eher mit einer Garagenzufahrt zu vergleichen. Wenn jetzt Kinder vor meinem Garagentor spielen, wird es sie nicht in ihrer seelischen Entwicklung stören, wenn ich ihr Spiel für die Einfahrt in meine Garage kurz unterbrechen muss.Allerdings gilt hier tatsächlich der Anwohner als Eigentümer.
Bedenklicher bei der vom TE angestrebten Lösung ist doch vielmehr, dass eine als Fußweg ausgebaute Fläche unter der dauerhaften Nutzung durch Autos leidet, die eigenständige Erweiterung um einen Meter recht teuer ist, die Kostenbeteiligung der Nachbarschaft schwer zu regeln ist, insbesondere bei unterschiedlicher Nutzung, eine 2m Fläche belastet ist, aber 3m ausgebaut sind und der TE 2/6 einer Straße besitzt und unterhalten muss, die er gar nicht nutzt. Sind aber alles Fragen des Geldes, welches hier nicht so die Rolle zu spielen scheint.
Das deutest Du nicht richtig.Wenn ich das richtig deute, dann gilt die Baugrenze nur für Wohngebäude, nicht für eine Terrasse.
Welche Sachen bearbeitet der?ein Sachbearbeiter der Stadt