Das Baufeld geht über die komplette Breite des Grundstückes. Garagen und überdachte Stellplätze sind innerhalb der Baufelder zulässig laut Bebauungsplan. Ich gehe deshalb davon aus, das wir die Garage bis ganz an die Grenze bauen dürfen. Ansonsten würde es sowieso schon sehr knapp werden.
Ihr sprecht aneinander vorbei, oder Zisu interpretiert seinen Lageplan falsch.
Es ist nicht unüblich, dass in einem Wohn-Baugebiet die Baugrenzen durchgezeichnet werden. Meist in einer Standardvariante: 5 Meter parallel von der Erschliessungsstraße, dann das Baufenster (wieder parallel) zb 15 Meter Tiefe, hier wohl 20 Meter.
Baulinie ist übrigens die Pflicht, an sie heranzubauen: die Linie zeigt Dir die definitive Lage einer Mauer an.
Baugrenze begrenzt "nur" das Baufenster.
Auch wenn das Baufenster über die Grundstücksgrenzen verläuft, hat man Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten. Die sind in der Landesbauordnung erwähnt. Meist 3 Meter, in irgendeinem Bundesland auch 2,5 Meter.
Je höher man baut, desto größer wird der Abstand, der einzuhalten ist. Das wird errechnet vom Fachpersonal. Da können aus Minimum 3 Meter auch mal 3,70 entstehen.
Dann gibt es noch die Grenzbebauung: die erlaubt, ein untergeordnetes Gebäude auf Grenze zu setzen, meist bis zu 3 Meter hoch und bis zu 9 Meter auf einer Grenze lang. Insgesamt meist 12 Meter.