Stephan, wenn es gerecht sein soll, dann muß das aber auch wirklich genau gemacht werden.
Ich denke, deine Freundin wird zu Hause nicht nur das gemeinsame Kind versorgen, sondern auch den gesamten Haushalt schmeißen.
Wenn es gerecht wäre, müßtest Du sie bei dir also anstellen als Vollzeit-Haushaltsangestellte incl. Lohnnebenkosten, also Sozialversicherungsabgaben. Da sie sicher auch über die 35h hinaus arbeitet (z.B. wenn das Kind nachts schreit etc.) kommt da dann noch Überstundenzuschlag dazu. Oder gleich die Bezahlung einer 24h-Haushaltshilfe. Dann bekommt sie natürlich auch Urlaub und Wochenende bzw. im gegenseitigen Einvernehmen andere Wochentage frei oder eine andere Schichtvereinbarung, die mit dem Arbeitszeitschutzgesetz vereinbar ist.
Von ihrem von Dir gezahlten Gehalt müßte sie natürlich an dich eine angemessene Miete zahlen, ggf. habt ihr auch ein gemeinsames Haushaltskonto von dem der normale, gemeinsame Lebensunterhalt gezahlt wird. Auch da muß sie dann einzahlen.
DAS wäre dann gerecht, denn dann hat sie auch eine soziale Absicherung.
Allerdings wäre das für eine Finanzierung nicht von Vorteil, denn von Deinem Gehalt muß ja, als ständige Belastung, das Gehalt für deine Vollzeithaushaltshilfe-Freundin, abgezogen werden. Dazu gerechnet wird allerdings dann als ständiges zusätzliches Einkommen die Miete, die Deine Freundin dann an dich zahlt.
Und DANN, auf dieser Basis, ist die Sache gerecht. (wobei wir immer noch außer Acht lassen, daß sie eine Karriereunterbrechung hat, die hier monetär noch nicht abgegolten wird)
Da gehst du jetzt mal in dich und in ein stilles Kämmerlein und rechnest das mal durch. Selbst wenn du nur den absoluten Mindestlohn annimmst, wirst du sehen, warum sich hier so viele über Deine Einstellung aufregen (zu Recht!) und überlegst Dir vielleicht doch ein anderes Modell. Das muß nicht zwingend eine Eheschließung beinhalten, macht es aber einfacher (und einer Trennung kann man mit einem gut gemachten Ehevertrag gelassener entgegen sehen).
Noch etwas ist in deinem Gedankenkonstrukt offensichtlich nicht enthalten: worst case!
Du stirbst aus irgendwelchen Gründen, Unfall, Krankheit, Verbrechen...what else.
Was dann? Deine Freundin erbt nichts; solltest du sie in einem Testament bedacht haben, wird sie fett Erbschaftssteuer abdrücken müssen. Kurz und gut: das Haus wird sie so nicht halten können, Witwenrente wird sie auch nicht bekommen. Du hinterläßt sie also ziemlich ungesichert. Auch dein Kind.
Vielleicht auch nachdenkenswert.