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chrisw81
Hallo,
ich habe ein Grundstück erworben und möchte darauf ein Haus bauen, in dem Gebiet gilt Bebauung nach §34.
Nach mündlicher Auskunft wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, dass ich einen Abstand von 7m von der nördlichen Grenze einhalten muss, um die Flucht der beiden Nachbarhäuser im Westen beizubehalten. Das erste Haus im Westen hat einen Windfang bei etwa 7,5m, das eigentliche Haus beginnt bei 8m. Beim Haus daneben ist es ähnlich, das Haus beginnt bei etwa 7.5/8m.
Nun verringert sich durch den großen Abstand von 7m natürlich die Fläche, die ich noch im Süden von Haus habe. Es wären dort noch etwa 200 m².
Nun ist meine Frage, ob es erlaubt ist, dass durch die Anwendung von §34 die Wohnsituation so stark beeinträchtigt wird (wenig Südfläche), dass es hier Sinn macht, beim Bauamt auf geringeren Abstand als 7m zu drängen oder ob das wenig Erfolg hat? Oder sind die 7m vielleicht schon ein Zugeständnis, da die Häuser nebenan ja eher noch größeren Abstand haben (die Häuser haben aber durch schmaleren Grundstücksschnitt schon mehr Platz im Süden).
Ich habe mal den Vermessungsplan eingestellt (darauf ist zumindest das eine Haus im Westen zu sehen), darauf ist auch mein angedachtes Haus zu sehen.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit §34 und ob es Möglichkeiten der Beeinflussung gibt, eventuell auch rechtlich?
Danke schon mal für Eure Meinungen!
ich habe ein Grundstück erworben und möchte darauf ein Haus bauen, in dem Gebiet gilt Bebauung nach §34.
Nach mündlicher Auskunft wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, dass ich einen Abstand von 7m von der nördlichen Grenze einhalten muss, um die Flucht der beiden Nachbarhäuser im Westen beizubehalten. Das erste Haus im Westen hat einen Windfang bei etwa 7,5m, das eigentliche Haus beginnt bei 8m. Beim Haus daneben ist es ähnlich, das Haus beginnt bei etwa 7.5/8m.
Nun verringert sich durch den großen Abstand von 7m natürlich die Fläche, die ich noch im Süden von Haus habe. Es wären dort noch etwa 200 m².
Nun ist meine Frage, ob es erlaubt ist, dass durch die Anwendung von §34 die Wohnsituation so stark beeinträchtigt wird (wenig Südfläche), dass es hier Sinn macht, beim Bauamt auf geringeren Abstand als 7m zu drängen oder ob das wenig Erfolg hat? Oder sind die 7m vielleicht schon ein Zugeständnis, da die Häuser nebenan ja eher noch größeren Abstand haben (die Häuser haben aber durch schmaleren Grundstücksschnitt schon mehr Platz im Süden).
Ich habe mal den Vermessungsplan eingestellt (darauf ist zumindest das eine Haus im Westen zu sehen), darauf ist auch mein angedachtes Haus zu sehen.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit §34 und ob es Möglichkeiten der Beeinflussung gibt, eventuell auch rechtlich?
Danke schon mal für Eure Meinungen!