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chrisw81
Ich frage mich auch immer, wie die Behörde zu ihrer Meinung kommt. Schaut dann der Bearbeiter im Katasterplan oder geht vor Ort und entscheidet dann objektiv? Meiner Meinung nach sollte so etwas ein großes Gremium entscheiden.Gegen die Auffassung von der Genehmigungsbehörde zu planen, ist ein langer Weg. Wenn dein Architekt mit seinen Argumenten nicht durchdringt, kannst Du natürlich trotzdem einen Bauantrag nach deinen Wünschen einreichen. Der würde dann abgelehnt und dagegen kannst Du dann klagen. Die Erfolgsaussichten sind in einem Forum, insbesondere mit dem kleinen Planausschnitt, kaum zu bewerten.
Ich habe mal einen größeren Planausschnitt beigefügt.
Ich wundere mich immer wieder, dass insbesondere bei Neubaugebieten ein Wildwuchs entsteht und die Häuser dann oft nicht in einer Linie stehen. Wieso wird bei alter Bebauung so darauf geachtet, bei neuer oft gar nicht?Ja. Es gibt den Begriff der "faktischen Baugrenze". Wenn weiträumig die Fronten der Nachbarbebauung verbunden werden und eine mehr oder weniger einheitliche Linie erkennbar wird, dann darfst Du diese Baugrenze nicht überschreiten. Über untergeordnete Bauteile kann man diskutieren, will man bei Dir aber gar nicht.
Es ist sicher keine unzumutbare Härte, aber trotzdem wird dem Hausbauer die Möglichkeit genommen, das Haus nach seiner persönlichen Vorliebe aufzustellen, was ja ein Eingriff in seine Freiheit und auch spätere Folgen durch Verschattung, sitzen im Dunkeln, weniger "Sonnengarten" etc. zur Folge hat. warum ist eine einheitliche Linie wichtiger als das persönliche Wohnempfinden?Meine Einschätzung anhand der wenigen Informationen: Es stellt keine unzumutbare Härte dar, das Haus mit 7m Abstand zur Straße zu errichten, so dass ein Gerichtsverfahren keine Option ist. Ich würde mit dem Architekten noch mal zum Bauamt gehen und um jeden Dezimeter verhandeln. Das Verhandlungsergebnis würde ich dann mit einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage bescheiden lassen und anschließend den Bauantrag stellen.