Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition
>> Zum 1. Beitrag <<

C

chrisw81

Ich habe kürzlich noch den Paragrafen inklusive Kommentare gelesen. Wenn ich mich recht erinnere, gelten die Regeln für die ganze überbaute Fläche. Also auch für Nebengebäude wie Garagen und Carports. Das könnte bedeuten, dass Du die 7 Meter nicht für einen überdachten Stellplatz nutzen darfst. Im Umkehrschluss könnte es für deine Diskussion aber zuträglich sein, wenn einer deiner Nachbarn Carport oder Garage näher an der Straße hat, als sein Haus...
Sowas habe ich auch mal gelesen. Ich war jetzt lange nicht da und weiß nicht genau, wie es bei den Nachbarn ist, aber laut Luftbild sieht es so aus, als hätte der direkte Nachbar seinen Carport deutlich weiter Richtung Straße als das Haus gebaut...siehe Anhang.
bebauung-nach-34-beeintraechtigung-der-hausposition-259143-1.jpg
 
E

Escroda

Ich habe kürzlich noch den Paragrafen inklusive Kommentare gelesen.
Welchen Paragraphen meinst Du? Kannst Du Hinweise geben, wo man die Kommentare findet?
Also auch für Nebengebäude wie Garagen und Carports.
Nach meinem Kenntnisstand gelten bei §34 Baugesetzbuch die gleichen Regeln wie im beplanten Bereich nach §30 Baugesetzbuch. Sofern der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich verbietet, sind Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die "faktische Baugrenze" beschränkt daher nur die Gebäude und baulichen Anlagen, die auch im Bebauungsplan innerhalb des Baufensters liegen müssen. Sollte es anderslautende Kommentare oder Gerichtsurteile geben, bin ich sehr daran interessiert.
 
11ant

11ant

sind Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die "faktische Baugrenze" beschränkt daher nur die Gebäude und baulichen Anlagen, die auch im Bebauungsplan innerhalb des Baufensters liegen müssen.
Der TE täte sich im vorliegenden Einzelfall m.E. dennoch keinen Gefallen, den Vorgarten mit einem Dach für das Töfftöff zu verschandeln.
 
D

Deliverer

Welchen Paragraphen meinst Du? Kannst Du Hinweise geben, wo man die Kommentare findet?
Ich meine schon §34 Baugesetzbuch.

Den Kommentar, den ich gelesen hatte, finde ich gerade nicht mehr. Aber einen anderen, der zwar nicht ganz so deutlich wird, es aber trotzdem trifft: BauBG_BauNVO_34_BauGB.pdf
Eine bekannte Suchmaschine findet das schnell.

Dann Seite 405, Absatz 75 (ee), letzter Satz. Ein Urteil ist auch in der Fußnote. Solltest Du es anders interpretieren, gib bitte Bescheid.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition
Nr.ErgebnisBeiträge
1Anschlüsse Strom etc. für Vorgarten und Garten 23
2Holzfaserplatte unter Dach notwendig? 12
3Abdichtung Bodenplatte bevor das Dach darauf ist 19
4Dach dämmen mit Küchenrolle/Klopapier 12
5Dach, Flachdach, Satteldach, Pultdach - Was kostet wie viel? 22
6§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage 21
7Anbieter Nelskamp Dach-Pfannen Vergleich 26
8Dach mit falschen Ziegeln gedeckt - Haus abgenommen. 12
9Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch 12

Oben