G
Garlintor
Moin,
ich habe einige Frage zum § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung.
Fakten:
Grundstück = 554,6m²
Grundflächenzahl = 0,3
zu bebauen = 166,38m²
Mein Gedanke mit § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung :
Grundflächenzahl = 0,3 + 0,15 (50% der vorgegebenen Grundflächenzahl) = 0,45
zu bebauen = 249,57m²
Ist mein Gedanke so richtig?
Welche Flächen würden dort rein fallen?
Muss der § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung im Bebauungsplan drin stehen, damit man diesen anwenden darf oder greift der immer?
Oder ist mein Gedanke völliger Quatsch?
Grüße
ich habe einige Frage zum § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung.
Fakten:
Grundstück = 554,6m²
Grundflächenzahl = 0,3
zu bebauen = 166,38m²
Mein Gedanke mit § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung :
Grundflächenzahl = 0,3 + 0,15 (50% der vorgegebenen Grundflächenzahl) = 0,45
zu bebauen = 249,57m²
Ist mein Gedanke so richtig?
Welche Flächen würden dort rein fallen?
Muss der § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung im Bebauungsplan drin stehen, damit man diesen anwenden darf oder greift der immer?
Oder ist mein Gedanke völliger Quatsch?
Grüße