D
Denis L.
Falsch. Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet ausweist ist das auch als solches zu behandeln. Die Gemeinde hat nicht völlig freie Hand. ZITAT:
"Abweichende Bestimmungen im Bebauungsplan (§ 19 Absatz 4 Satz 3 Baunutzungsverordnung)
Im Bebauungsplan können von den Regelungen des § 19 Absatz 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung abweichende Festsetzungen ge-troffen werden, z.B. größere oder geringere Vom-Hundert-Satz, höhere oder niedrigere Kappungsgrenze als Grundflächenzahl 0,8. Die abweichenden Festsetzungen sind städtebaulich zu begründen...
Festsetzungen sind durch Text (§ 2) zu treffen; Beispiele:
Auf dem Flurstück ..... kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 durch die Grundfläche baulicher
Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (Anm.: Datum/Fundstelle) bis zu einer
Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.
Die auf dem Flurstück ..... festgesetzte Grundfläche von ... m² kann durch die Grundfläche baulicher
Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (Anm.: Datum/Fundstelle) bis zu 120
vom Hundert Satz überschritten werden."
"Abweichende Bestimmungen im Bebauungsplan (§ 19 Absatz 4 Satz 3 Baunutzungsverordnung)
Im Bebauungsplan können von den Regelungen des § 19 Absatz 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung abweichende Festsetzungen ge-troffen werden, z.B. größere oder geringere Vom-Hundert-Satz, höhere oder niedrigere Kappungsgrenze als Grundflächenzahl 0,8. Die abweichenden Festsetzungen sind städtebaulich zu begründen...
Festsetzungen sind durch Text (§ 2) zu treffen; Beispiele:
Auf dem Flurstück ..... kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 durch die Grundfläche baulicher
Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (Anm.: Datum/Fundstelle) bis zu einer
Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.
Die auf dem Flurstück ..... festgesetzte Grundfläche von ... m² kann durch die Grundfläche baulicher
Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (Anm.: Datum/Fundstelle) bis zu 120
vom Hundert Satz überschritten werden."