Woher nimmst du das?zurücknehmen: die Grundflächenzahl gilt hier nicht nur für das Hauptgebäude;
Mit welchen 0,5 ?Ich habe versehentlich die Grundflächenzahl mit 0,5 multipliziert, statt der Fläche.
§3 nennt hier nur in 3. eine Ausnahme, und erwähnt ansonsten keinen Zuschlag (außer in 1. für die Terrassen, aber gültig für WA2 und WA4).Woher nimmst du das?
Laut § 19 darf die Grundfläche ja um 50% überschritten für Garagen/Stellplätze + Zufahrten.Mit welchen 0,5 ?
§ 6 erlaubt aber die Errichtung von Garagen ausserhalb der Grundfläche.§3 nennt hier nur in 3. eine Ausnahme, und erwähnt ansonsten keinen Zuschlag (außer in 1. für die Terrassen, aber gültig für WA2 und WA4).
Dieser Bebauungsplan möchte diesen Rahmen aber nicht ausschöpfen und erwähnt keine solche zweite Grundflächenzahl, außer mit den genannten Ausnahmen (die hier nicht greifen).Laut § 19 darf die Grundfläche ja um 50% überschritten für Garagen/Stellplätze + Zufahrten.
Nein, außerhalb der überbaubaren Flächen. Das meint Bauwich-Garagen, sagt aber nichts über eine (auch nicht übliche) Nichtanrechnung der Garagen, wie Du sie herauslesen möchtest. Ein Bebauungsplan ist leider kein Wunschkonzert der Kreativinterpretationen.§ 6 erlaubt aber die Errichtung von Garagen ausserhalb der Grundfläche.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl | 10 |
2 | Bedeutung raumwirksamer Garagen | 13 |
3 | Grundflächenzahl mehrere Flurstücke | 22 |
4 | Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen? | 50 |