Unter anderem ist dann auch die Terrasse viel weiter von der Straße weg als nach aktuellem Plan. Ich hätte halt die Garage nicht 6,5m von der Grundstücksgrenze entfernt hin gestellt wie gewünscht sondern bloß zwei oder drei Meter. Grundsätzlich hat das spiegeln für beide Seiten nur Vorteile, nur dass ich die Garage so weit ins Grundstück rein schieben muss passt mir nicht... Den Kompromiss sind wir jetzt aber eingegangen... Oder spricht was dagegen?
Ich würd mir die Westsonne nie im Haus, also im Wohn- oder Esszimmer, nehmen lassen!
Das ist mein Lebenselixier nach Feierabend - im Sommer abends wie auch im Winter nachmittags.
Aber jeder hat andere Prioritäten... dann vlt mal in dem Nachbarthread von Katja @kaho674 lesen
Ohne jetzt die ganze Threadhistorie durchzuscrollen, unterstelle ich ´mal, daß wie die Juristen sagen "die Geschäftsgrundlage weggebrochen ist" für alle Diskussionspunkte, die auf die Himmelsrichtungen Bezug nehmen. Nur, weil Du einen Grundriss spiegelst, geht die Sonne ja nicht plötzlich im Westen auf
Und wenn sich daher als nicht so klug erweist, 1:1 zu spiegeln, fängt für die neu geordneten Räume wieder von vorn an, die Fallrohrlagen zu überprüfen ...