H
hampshire
Nach der Lektüre des Threads stelle ich fest:
Dem Vermieter ist durch den Mieter ein Schaden entstanden. Unstrittig iet ein Fleck auf dem Boden. Unklar bleibt, ob weitere vom Vermieter genannte Reparaturen notwendig gewesen wären.
Der Vermieter behält die Kaution ein und verzichtet auf eine aus seiner Sicht gerechtfertigte Nachzahlung.
Der Mieter fordert seine Kaution zurück und beruft sich auf eine Verjährung.
Es geht offenbar nicht darum, ob dem Vermieter offensichtlich entstandener in Schaden in welcher Höhe ersetzt wird. Es geht eher darum, dass sich der Vermieter der Schadenregulierung mit formalen Argumenten entzieht.
Solidarisierung für den Thread Ersteller als „Einer von uns im Forum“ hin oder her - mein Eindruck ist, dass der vorgeschlagene Vergleich dem Mieter sehr entgegenkommt. Weiterklagen „aus Prinzip“ löst bei mir völliges Unverständnis aus. Was ist denn das für ein „Prinzip“?
Am Ende sind Vermieter und Mieter geschädigt und die Anwälte haben sich ihre Honorare verdient.
Dem Vermieter ist durch den Mieter ein Schaden entstanden. Unstrittig iet ein Fleck auf dem Boden. Unklar bleibt, ob weitere vom Vermieter genannte Reparaturen notwendig gewesen wären.
Der Vermieter behält die Kaution ein und verzichtet auf eine aus seiner Sicht gerechtfertigte Nachzahlung.
Der Mieter fordert seine Kaution zurück und beruft sich auf eine Verjährung.
Es geht offenbar nicht darum, ob dem Vermieter offensichtlich entstandener in Schaden in welcher Höhe ersetzt wird. Es geht eher darum, dass sich der Vermieter der Schadenregulierung mit formalen Argumenten entzieht.
Solidarisierung für den Thread Ersteller als „Einer von uns im Forum“ hin oder her - mein Eindruck ist, dass der vorgeschlagene Vergleich dem Mieter sehr entgegenkommt. Weiterklagen „aus Prinzip“ löst bei mir völliges Unverständnis aus. Was ist denn das für ein „Prinzip“?
Am Ende sind Vermieter und Mieter geschädigt und die Anwälte haben sich ihre Honorare verdient.