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und wenn er es nicht macht ? klagen ?Warte ich auf den Kostenfestsetzungsbescheid...sollten da Kosten auf mich zukommen, werde ich diese an den Anwalt weiterreichen...nachweislich habe ich vor dem Versand der Klageschrift, den RA auf den falschen Namen hingewiesen bzw. habe ich diese Klageschrift auch nicht unterschrieben und so freigegeben.
Er hatte extra auf dem Entwurf der Klageschrift vermerkt, dass diese erst nach meiner Unterschrift versendet werden kann. Losgeschickt hat er sie dann einfach ohne...Dann soll er seine Haftpflicht bemühen...