Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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A

apokolok

Nein, bei solchen Leuten muss man das allein aus Prinzip durchziehen.
Das Risiko ist imho auch sehr überschaubar, den Richter will ich sehen der hier für den Vermieter urteilt.
 
Basti2709

Basti2709

Deine Entscheidung. Ich hätte jetzt abgeschlossen. Alleine wegen der genannten Summen: Die stehen in keinem Verhältnis zum latenten Risiko der nächsten (nun "echten") Instanz.
Aber der ganze Ärger dann für vlt. 100 Euro?

Natürlich besteht auch das Risiko, nicht zu gewinnen. Aber ich frage mich, auf welcher Grundlage der Richter für den Vermieter stimmen sollte...?

Genau darauf ist doch die Rechtsprechung in Deutschland ausgelegt...den Kläger solange "irre" machen bis er auf sein Recht verzichtet und man sich gütlich einigt...gerade bei kleineren Beträgen. Spart dem Richter natürlich die Arbeit...

Ich finde es schon bemerkenswert, dass der Vermieter von seinen 1.200 Euro auf 250 Euro abgerückt ist...wohl nicht ohne Grund.
 
O

Obstlerbaum

Habe mich außerdem mal zu Terminen zur Güteverhandlung informiert und finde es erschreckend, wie man in Deutschland versucht solche Dinge zu begradigen...so wie ich das gelesen habe, wird der Richter versuchen Druck auf unseren Anwalt auszuüben und eine Teilung der Kosten zu "erzwingen". Dann hat er weniger Arbeit und ist fein raus...der Anwalt wird es vlt. gewohnt sein, aber ein Normalo wurde doch klein beigeben..auch wenn er im Recht ist.
Der Hintergrund ist: Richter erhalten jedes Jahr eine Art Punktebewertung zur Weichenstellung der weiteren Karriere. Für eine gütliche Einigung werden schlicht und ergreifend mehr Punkte gegeben als für einen richterlichen Entscheid. Klingt seltsam, ist aber leider wahr...
 
F

Fuchur

Für eine gütliche Einigung werden schlicht und ergreifend mehr Punkte gegeben als für einen richterlichen Entscheid.
hast du da eine verlässliche Quelle? Ich war mal in dem Bereich und das wäre mir komplett neu. Also nicht die "Punkte" wie du sie nennst, aber die Berücksichtigung der Erledigungsart. Ich kenne das insbesondere nur für Verfahrensdauer und Revisionsquoten. Wobei natürlich eine gütliche Einigung die Verfahrensdauer abkürzt. Aber im Kern geht es bei der Vorliebe für Vergleiche eher um die Ersparnis, ein schriftliches Urteil nicht schreiben zu müssen.
 
Y

ypg

Oder wir gehen weiter auf Angriff...haben dann das Risiko die Mietkaution zu verlieren und 1.000 € Gerichtskosten zu bezahlen...

Da es für mich immer noch eindeutig ist, dass der Vermieter es verpennt hat uns den Schaden zu melden, bleibe ich beim Angriff!

Neuer Termin in einem Monat...
Finde ich gut!
Manchmal muss man echt Zeichen setzen, dass solche Leute mal was merken.

Ich hab das als Fotografin und dem Urheberrecht auch schon durch: nach digitalem Diebstahl und gewerblicher Weiterverwendung hat der Anwalt der Gegenpartei immer große Reden geschwungen und abgewunken, alles als Lappalie dargestellt.
Dann fragte mich mein Anwalt: es reicht, wir müssten jetzt klagen. Ich sagte: ok, mit allen Konsequenzen.
Erst dann hat die Gegenpartei alles angenommen und Schadenersatz wie auch meine Anwaltskosten übernommen. Insgesamt ca. 2500... davon 125€ Schadenersatz.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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