Aber der ganze Ärger dann für vlt. 100 Euro?Deine Entscheidung. Ich hätte jetzt abgeschlossen. Alleine wegen der genannten Summen: Die stehen in keinem Verhältnis zum latenten Risiko der nächsten (nun "echten") Instanz.
Der Richter hat den Vorteil, beide Seiten hören zu könnenDas Risiko ist imho auch sehr überschaubar, den Richter will ich sehen der hier für den Vermieter urteilt.
Der Hintergrund ist: Richter erhalten jedes Jahr eine Art Punktebewertung zur Weichenstellung der weiteren Karriere. Für eine gütliche Einigung werden schlicht und ergreifend mehr Punkte gegeben als für einen richterlichen Entscheid. Klingt seltsam, ist aber leider wahr...Habe mich außerdem mal zu Terminen zur Güteverhandlung informiert und finde es erschreckend, wie man in Deutschland versucht solche Dinge zu begradigen...so wie ich das gelesen habe, wird der Richter versuchen Druck auf unseren Anwalt auszuüben und eine Teilung der Kosten zu "erzwingen". Dann hat er weniger Arbeit und ist fein raus...der Anwalt wird es vlt. gewohnt sein, aber ein Normalo wurde doch klein beigeben..auch wenn er im Recht ist.
hast du da eine verlässliche Quelle? Ich war mal in dem Bereich und das wäre mir komplett neu. Also nicht die "Punkte" wie du sie nennst, aber die Berücksichtigung der Erledigungsart. Ich kenne das insbesondere nur für Verfahrensdauer und Revisionsquoten. Wobei natürlich eine gütliche Einigung die Verfahrensdauer abkürzt. Aber im Kern geht es bei der Vorliebe für Vergleiche eher um die Ersparnis, ein schriftliches Urteil nicht schreiben zu müssen.Für eine gütliche Einigung werden schlicht und ergreifend mehr Punkte gegeben als für einen richterlichen Entscheid.
Finde ich gut!Oder wir gehen weiter auf Angriff...haben dann das Risiko die Mietkaution zu verlieren und 1.000 € Gerichtskosten zu bezahlen...
Da es für mich immer noch eindeutig ist, dass der Vermieter es verpennt hat uns den Schaden zu melden, bleibe ich beim Angriff!
Neuer Termin in einem Monat...