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Zaba12
Das wird dir keiner hier beantworten können. Wahrscheinlich musst du bei der KfW anrufen und schlafende Hunde wecken, jedoch falls du ans Baukindergeld willst, wirst du die Wohnung sowieso verkaufen müssen. Ob du es dann abschließen bekommst, trotz Verkauf ist tatsächlich das interessante. Die Info von der KfW würde ich mir definitiv schriftlich und und ohne Ausschluss der Verbindlichkeit geben lassen.Bis vor kurzem hieß, es immer noch die erste Immobilie als Familie sei ausschlaggebend, also der Ersterwerbs mit Kind.
Wir haben eine winzige Eingetumswohnung (gekauft noch ohne Kinder). Was passiert wenn wir diese nun noch vor Baugenehmigung unseres Hauses verkaufen? Sind wir dann wieder förderberechtigt?