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sco0ter
Also wir, bzw. unser Bauunternehmen, haben von unserer Stadtverwaltung ein Schreiben bekommen welches auf den 09.01.2018 datiert ist.
Betreff: Mitteilung gemäß Paragraph 67 Abs. 2 Landesbauordnung
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass ein Bauantragsverfahren für das o.g. Vorhaben nicht durchgeführt werden soll. Mit den Bauarbeiten kann begonnen werden."
Adressiert allerdings an unser Bauunternehmen, weil das als Bauherr im Antrag eingetragen war.
Etwas anderes von Behörden Seite haben wir nicht bekommen.
Was meint ihr? Ist das das entscheidende Schreiben?
Der Vertrag mit dem Bauunternehmen wurde hingegen am 07.09.17 unterschrieben.
Betreff: Mitteilung gemäß Paragraph 67 Abs. 2 Landesbauordnung
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass ein Bauantragsverfahren für das o.g. Vorhaben nicht durchgeführt werden soll. Mit den Bauarbeiten kann begonnen werden."
Adressiert allerdings an unser Bauunternehmen, weil das als Bauherr im Antrag eingetragen war.
Etwas anderes von Behörden Seite haben wir nicht bekommen.
Was meint ihr? Ist das das entscheidende Schreiben?
Der Vertrag mit dem Bauunternehmen wurde hingegen am 07.09.17 unterschrieben.