Aus meiner Sicht zählt Anzahl Kinder bei Antragstellung, alles andere macht es doch unnötig kompliziert, siehe z.B die Förderrichtlinie in Bayern: "zuzüglich 15.000 EUR für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind, für das zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt" [Erläuterungen, Ziffer 20]
Es ist eine Kombination aus beidem, glaube ich. Zumindest reime ich es mir so zusammen.
Beispiel: Steuererklärung 2016 ohne Kind + Steuererklärung mit Kind 2017. Baugenehmigung aus 2018 und es wird gebaut. 2019 wird der Antrag aber mit 2
Kindern gestellt, weil die Frau zwischenzeitlich in 2018 schwanger wurde und vor der Antragstellung das Kind bekommen hat. Die Meldebescheinigung enthält 4 Personen. Wie viel Baukindergeld gibts in NRW?
Genau 24k€. Damit ist es so wie du es sagst. Egal wie die Einkommensverhältnisse und Freibeträge sind. Es zählt der Ist-Zustand von 2016 und 2017. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind zählt dann die Anzahl der Kinder zur Antragstellung. Wenn du dazwischen Drillinge bekommen hast, umso besser