Z
Zaba12
Bei solchen Späßen würde ich die Meldebescheinigung für 2016 nachfordern. Das ist kein Aufwand um sich 12k€ oder 24k€ zu sparen. Wie sieht es diesbezüglich für 2016 bei euch aus?Entspricht unserer Situation, wenn der Einzug 2019 hinhaut. Und diese Thematik finde ich von Anfang nicht genau beschrieben
1. macht Sinn, da ich Antragsteller bin/sein werde
2. Lebenspartner und Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft sind beide eingetragen und offiziell? Dann laut Definition nicht Punkt 2, da bei mir nicht vorhanden
3. Wäre eine Möglichkeit, wobei auch nicht definiert.
Würde natürlich am Meisten Sinn machen, aber siehe Text oben. Steuerlich wäre gemeinsam veranlagt natürlich besser, wie beide einzeln. Daher Nachteil für uns im Jahr 2016. Klar unser Pech, aber ich meine als Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft kann man auch gemeinsam veranlagen?
Zuletzt bearbeitet: