@Zaba12 ist Dein geposteter Satz von der Homepage? Hab ihn nicht gefunden.
Wir haben die blöde Konstellation, dass ich alleiniger Eigentümer einer ETW bin. Deswegen wäre interessant zu wissen ob das nun heisst, dass keine Person in dem Haushalt ein Eigentum besitzen darf oder, dass der Haushalt gemeinsam kein Eigentum besitzen darf....
So ist ja der Originalsatz vom Merkblatt:
"Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie."
Im Zweifel muss ich mir ja echt überlegen ob ich meine Wohnung nicht an meine Eltern verkaufe...