Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
Ich frag mich immer wenn ich sowas oder ähnliches lese, welchen Hintergrund so eine Aktion hat? Es macht doch überhaupt keinen Sinn so früh vor Baustart eine Baugenehmigung zu erwirken. Vor allen noch als Freisteller. Da ist der Bauantrag in spätestens 1 Woche bewilligt. Und dann noch vor Weihnachten im Winter wo eh nichts passiert.
Vielen und auch mir war das Thema Baukindergeld vor Februar nicht bekannt aber die 3 Wochen hättet Ihr locker warten können. Echt schade ums Geld.
Hast du schon angefangen zu bauen? Wenn nicht, dann hilft nur noch - Bauantrag zurückziehen und kleiner oder größer bauen. Das ist nur eine Vermutung die mit dem Bauamt abgestimmt werden sollte.
Ansonsten hast du die Frist um 2 Wochen gerissen und bekommst kein Baukindergeld.