Zum Thema Einkommensgrenze:
Ich habe heute bei der KfW angerufen und mich nach dem Thema Einkommensgrenze/ Anrechnung für Zeiten ohne Kinder erkundigt.
Konkret:
Einzug: 2019
Kindesgeburt: 2018
Einkommensnachweise für: 2016 & 2017
Aussage KfW:
Es gilt die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung, RÜCKWIRKEND auf die Einkommensgrenze.
D.h, bei einem o.g. Kind, sind für 2016 & 2017 der Durchschnitt von 90 k möglich.