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PotsDame
Hallo liebe Community,
Ich lese schon seit geraumer Zeit mit bei euch - mein Mann und ich wollen gerne auch Richtung Eigenheim und Hausbau gehen. Wir haben uns zwar schon einen ganzen Haufen Gedanken gemacht, stehen aber noch ganz am Anfang.
Momentan steht ein Grundstück zum Verkauf, das der Makler Bauerwartungsland nennt. Uns ist klar, dass man mit diesem Begriff noch nix in der Hand hat. Momentan ist das Grundstück sehr verwildert und ist vermutlich als Wald deklariert (zumindest steht unter tatsächlicher Nutzung "Laub und Nadelholz").
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?! - die schwarze farbe dient nur der Anonymisierung der Straßennamen etc..).
Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Wenn man nicht vorne an der Straße bauen darf, könnte man dann ggf auf das hintere baufenster (ist das hier der richtiger Begriff?) Verweisen?
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert - nun tragen wir den Gedanken einer formellen Bauvoranfrage (um sicher zu sein, bevor wir das Grundstück evtl kaufen) - geht das auch nur ganz minimalistisch, ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so, einfach nur ein ja/nein zur Bebaubarkeit des Grundstücks an sich?
Diese ganze Materie ist für einen Laien ja echt ein Dschungel...!
Ich habe so viel hilfreiche threads hier mit gelesen, ich bin sicher, ihr könnt uns helfen, Erfahrungen Teilen oder ggf weitere Anlaufstellen..?
Danke und viele Grüße!
Anna
Ich lese schon seit geraumer Zeit mit bei euch - mein Mann und ich wollen gerne auch Richtung Eigenheim und Hausbau gehen. Wir haben uns zwar schon einen ganzen Haufen Gedanken gemacht, stehen aber noch ganz am Anfang.
Momentan steht ein Grundstück zum Verkauf, das der Makler Bauerwartungsland nennt. Uns ist klar, dass man mit diesem Begriff noch nix in der Hand hat. Momentan ist das Grundstück sehr verwildert und ist vermutlich als Wald deklariert (zumindest steht unter tatsächlicher Nutzung "Laub und Nadelholz").
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?! - die schwarze farbe dient nur der Anonymisierung der Straßennamen etc..).
Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Wenn man nicht vorne an der Straße bauen darf, könnte man dann ggf auf das hintere baufenster (ist das hier der richtiger Begriff?) Verweisen?
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert - nun tragen wir den Gedanken einer formellen Bauvoranfrage (um sicher zu sein, bevor wir das Grundstück evtl kaufen) - geht das auch nur ganz minimalistisch, ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so, einfach nur ein ja/nein zur Bebaubarkeit des Grundstücks an sich?
Diese ganze Materie ist für einen Laien ja echt ein Dschungel...!
Ich habe so viel hilfreiche threads hier mit gelesen, ich bin sicher, ihr könnt uns helfen, Erfahrungen Teilen oder ggf weitere Anlaufstellen..?
Danke und viele Grüße!
Anna