Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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P

PotsDame

Ich glaube, ihr denkt alle, dass es sich um ein Grundstück am Siedlungsrand handelt.

Es ist ein Grundstück in einer Straße, die von einer eng bebauten Straße abgeht, die zu weiteren bebauten Straßen führt. 500m zum bhf des Örtchens. 500m vom Neubaugebiet (aber andere Richtung) entfernt. Nochmal 500-1000m vom Siedlungszentrum (post etc) entfernt. Im großen Maßstab aber definitiv nicht zersiedelt...

Alle genannten Straßen dort sind voll erschlossen.

Ich denke, die Grundstücke diese Straße sind/waren (?) Als Grünfläche/Erholung gedacht, werden aber durch die (zugegebenermaßen sehr angespannten) Grundstückssituation zunehmend als bauland deklariert (werden).

Aber, da es zu unsicher ist, ob oder wann man eine Genehmigung erteilt, für uns raus.

Sind jetzt an einem anderen Grundstück Stam. Auch kein b Plan, aber laut Rathaus definitiv Innenbereich und Paragraph 34. Yeah!
 
E

Escroda

Im großen Maßstab aber definitiv nicht zersiedelt...
Siehst Du, und da gehen die Meinungen auseinander, besonders wenn einer aus NRW kommt, wo Baugrundstücke auch gerne mal die 200m²-Marke unterlaufen.
Das Grundstück liegt in einem etwa 5ha großen zusammenhängenden Wald. Das nächste Haus in der Seitenstraße ist von der "eng bebauten Straße" (in NRW spräche man von aufgelockerter Bebauung) etwa 160m entfernt. Der anschließenden kleinen Häusergruppe folgt dann wieder eine unbebaute Strecke von mehr als 120m. Da ist für mich in der näheren Umgebung keine Siedlungsstruktur zu erkennen.
zugegebenermaßen sehr angespannten Grundstückssituation
Innerhalb der in der etwas entfernteren Nachbarschaft gelegenen "dicht" besiedelten Baublöcke gibt es noch viele echte Baulücken, so dass diese Anspannung nicht dem Mangel an Baugrundstücken, sondern dem Mangel an Verkaufsbereitschaft geschuldet ist. Und damit sind der Gemeinde, selbst wenn sie wollte oder könnte, die Hände gebunden. Dann ist es fast unmöglich bei der übergeordneten Behörde die Genehmigung zur weiteren Baulandausweisung zu bekommen. Womit wir beim Instrument des Baugebotes wären, welches geeignet ist, großen Unfrieden zu stiften und sich kein Mitarbeiter einer Kommune freiwillig aufbürdet.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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