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Caspar2020
Nö; das ist ein typischer Fall von GlücksrittertumMir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Nö; das ist ein typischer Fall von GlücksrittertumMir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Ich habe leider versäumt, zu fragen, warum da so viele Leute sonst gebaut haben können. Aber er war sehr sicher in der Beurteilung und meinte, für die Ecke Fragen öfter Leute an. Z t gab es auch schon Klagen, alles ohne Erfolg.Wenn die in der Karte eingezeichneten Gebäude, von denen es in Rufweite umzingelt ist, nicht zu verschiedenen Gemarkungen gehören und/oder sämtlich landwirtschaftlicher Nutzung sind, kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Einige Nachbargrundstücke sehen dem Zuschnitt nach wie auch weiterhin als Felder zu nutzen beabsichtigt aus; die Reihe wo Ihr eines haben wollt, wäre für Imker oder Kleingärtner geeignet. Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Ist aber sehr deutsch. Die Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan macht es ja bereits zum Bauerwartungsland. Wikipedia erklärt es besser als ich es könnte.Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Immerhin hat sie es ja schon im Flächennutzungsplan so festgelegt. Aber dass der Weg zum Rohbauland noch sehr weit sein kann, wurde ja schon geschrieben.Das würde nur Bauland, wenn die zuständige Gemeinde das festlegt
Für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich gibt es aber keine klar definierten Kriterien, so dass in den allermeisten Fällen eine juristische Auseinandersetzung zwecklos ist. Der Kreis Stormann hat eine sehr schöne Erläuterung mit Beispielen und Gerichtsurteilen auf seiner Internetpräsenz unter -> Service -> Lexikon (oder mal die Suche bemühen).für die Ecke Fragen öfter Leute an. Z t gab es auch schon Klagen, alles ohne Erfolg
Da habe ich meine Zweifel, aber ich lese das gerne mal nach.Wikipedia erklärt es besser als ich es könnte.
Aber recht verbreitet ist doch die Interpretation mit der gedachten Schnur um die Gebäude des Siedlungsbestandes - freilich privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Gebäude nicht mitrechnend und keine Gemarkungsgrenzen übergreifend. In diesem Sinne schlössen "von Siedlung umzingelt" und "Außenbereich" einander aus. Kann man da sagen, nö, freitags bei Vollmond gilt diese Logik nicht ?Für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich gibt es aber keine klar definierten Kriterien,
Ja, das ist richtig. Doch bezüglich des Begriffs "Siedlung" gehen die Meinungen auseinander. Im vorliegenden Fall fällt auch mir es schwer, von zusammenhängender Bebauung zu sprechen, da die unbebauten Grundstücke stark überwiegen. Das Gebiet ist arg zersiedelt und bedarf dringend eines städtebaulichen Konzepts. Doch wer soll's aufstellen und wer soll's bezahlen?Aber recht verbreitet ist doch die Interpretation mit der gedachten Schnur um die Gebäude des Siedlungsbestandes
Die Gemarkungsgrenze ist nur ein Katasterordnungskriterium. Wenn diese nicht mit einer politischen Grenze identisch ist, kann sie problemlos verlegt werden (wenn's denn überhaupt nötig ist) und hat für sich genommen keine planungsrechtliche Bedeutung.keine Gemarkungsgrenzen übergreifend
Kommt vor, weil die Grautöne in der Grauzone bei Vollmond im Dezember kurz vor Feierabend anders wirken als an einem sonnigen Hochsommermorgen. Ich hab's schon erlebt, dass ein und derselbe Mitarbeiter ein und dasselbe Grundstück mal dem Außenbereich, ein halbes Jahr später dem Innenbereich zugeordnet hat. Wohl dem, der die für ihn günstige Aussage schriftlich hat.Kann man da sagen, nö, freitags bei Vollmond gilt diese Logik nicht ?