Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (s. Baugesetzbuch 2. Abschnitt ), der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan (s. Baugesetzbuch 3. Abschnitt ). Ohne Bebauungsplan also kein verbindliches Planungsrecht.
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist
Dem Bild ist ganz klar anzusehen, dass es sich nicht um einen Auszug aus einem Flächennutzungsplan handelt, sondern um einen Auszug aus der Liegenschaftskarte. Die Farbgebung ist typisch ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem) und stellt die tatsächliche Nutzung dar. Bau- oder planungsrechtliche Schlüsse können daraus nicht gezogen werden.
baufenster (ist das hier der richtiger Begriff
Nein. Mit Baufenster ist die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche gemeint.
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen
Je nach Verwaltungsstruktur deiner Gemeinde kann es auch ein Planungsamt geben. Das wäre dann dein erster Ansprechpartner.
Gute Idee!
geht das auch nur ganz minimalistisch
Ja.
ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so
Nach Überfliegen eurer Landesbauordnung (BbgBO) brauchst Du, anders als in NRW, anscheinend in jedem Fall einen Bauvorlageberechtigten. Die folgenden Ausführungen gelten für NRW. In wie fern das auf BB übertragbar ist, solltest Du mit dem Bauamt klären.
Ein konkreter Bauplan ist nicht erforderlich, aber ein Lageplan. Dein Kartenausschnitt ist schon ziemlich gut. Falls der östlich gelegene Weg nicht öffentlich gewidmet ist (Zuständigkeit bei der Gemeinde erfragen), sollte die nördliche Straße dargestellt sein. In diesem Fall solltest Du herausfinden, ob der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks Dir eventuell eine Erschließungsbaulast gewährt. Zur Verdeutlichung solltest Du auch einen möglichen Baukörper einzeichnen (Rechteck maßstäblich 10m*14m) mit Verweis, dass Lage und Abmessungen nicht Gegenstand der Voranfrage sind, sondern nur die grundsätzliche Bebaubarkeit mit einem Einfamilienhaus (oder was auch immer Du vorhast).