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Escroda
Nein. Es geht um die öffentliche Widmung nach BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetz). Wenn es sich z.B. um einen Wirtschaftweg handelt, ist dieser im Allgemeinen nicht öffentlich gewidmet und somit nicht zur Erschließung des Grundstücks geeignet. Städte und Gemeinden tun sich erfahrungsgemäß schwer mit individuellen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (hier dann notwendige Erschließungsbaulast zu deinen Gunsten).Die Straße am Grundstück entlang ist Eigentum der Stadt - damit erübrigt sich die Erschließungsbaulast vom Nachbarn, oder?
§65 BbgBO (zu viel zum zitieren); sehr verkürzt: Architekten und BauingenieureHast du eine Ahnung, wer bauvorlageberechtigt ist?
Der Kartenausschnitt ist sehr klein für eine Einschätzung nach §34 Baugesetzbuch, insbesondere fehlt der Süd-Westen. Angesichts deiner AussageDabei geht es ja "nur" um den ersten Fakt auf dem langen Weg zum Haus
werde ich diesen Punkt besser nicht weiter ausführen.Am liebsten will ich natürlich nur gute Nachrichten