Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Escroda

Die Straße am Grundstück entlang ist Eigentum der Stadt - damit erübrigt sich die Erschließungsbaulast vom Nachbarn, oder?
Nein. Es geht um die öffentliche Widmung nach BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetz). Wenn es sich z.B. um einen Wirtschaftweg handelt, ist dieser im Allgemeinen nicht öffentlich gewidmet und somit nicht zur Erschließung des Grundstücks geeignet. Städte und Gemeinden tun sich erfahrungsgemäß schwer mit individuellen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (hier dann notwendige Erschließungsbaulast zu deinen Gunsten).
Hast du eine Ahnung, wer bauvorlageberechtigt ist?
§65 BbgBO (zu viel zum zitieren); sehr verkürzt: Architekten und Bauingenieure
Dabei geht es ja "nur" um den ersten Fakt auf dem langen Weg zum Haus
Der Kartenausschnitt ist sehr klein für eine Einschätzung nach §34 Baugesetzbuch, insbesondere fehlt der Süd-Westen. Angesichts deiner Aussage
Am liebsten will ich natürlich nur gute Nachrichten
werde ich diesen Punkt besser nicht weiter ausführen.
 
P

PotsDame

Hier nochmal zwei Bilder, größere Ansicht und definitiv mit Flächennutzungsplan :). (Edit: war zu groß, hoffentlich könnt ihr beim Zusammenschnitt noch was erkennen..)

Ich finde es ja völlig okay, das sämtliche "echte" Baumaßnahmen gut, gesetzesgetreu , etc pp geprüft werden müssen. Aber wir möchten doch nur eine minimale (dafür aber verbindliche) aussage zur Bebaubarkeit an sich. Ist das echt so schwer?!
flaechennutzungsplan-verbindlich-evtl-baufenster-auf-waldgebiet-282857-1.JPG
 
P

PotsDame

Nein. Es geht um die öffentliche Widmung nach BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetz). Wenn es sich z.B. um einen Wirtschaftweg handelt, ist dieser im Allgemeinen nicht öffentlich gewidmet und somit nicht zur Erschließung des Grundstücks geeignet. Städte und Gemeinden tun sich erfahrungsgemäß schwer mit individuellen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (hier dann notwendige Erschließungsbaulast zu deinen Gunsten).
Zur Erschließungsbaulast: die Straße von Nord nach Süd ist voll erschlossen mir Wasser, Abwasser etc PP. Lässt das auf öffentliche Widmung schließen? Die StarsS ist in keinem guten Zustand, langfristig steht da wohl teure Sanierung an. Aber für die Baustelle müsste es noch gehen....
 
E

Escroda

Hier nochmal zwei Bilder, größere Ansicht und definitiv mit Flächennutzungsplan
Ja, das sieht doch gut aus. Also das ganze Grundstück ist schonmal Wohnbaufläche. Und im Süden sind offenbar auch schon Wohnhäuser über diese Straße erschlossen. Das macht es zwar wahrscheinlicher, dass die Straße gewidmet ist, aber sicher ist es nicht. Außerdem ist die vorhandene Bebauung nicht gerade üppig, so dass man nicht von einer Baulücke sprechen kann. §34 bietet viel Spielraum. Irgendetwas wird den Makler ja bewogen haben, von Bauerwartungsland zu sprechen. Mach' einen Termin bei der technischen Bauaufsicht deines Landkreises aus und lass' Dich dort persönlich beraten.

Wenn Du dann noch ernsthaftes Interesse am Grundstück hast, mach's wie @kaho674, und lass die Klausel mit der positiven Bauvoranfrage in den Kaufvertrag aufnehmen.
 
P

PotsDame

Bin heute außerhalb der Sprechstunde beim Bauamt vorgefahren und hatte Glück. Der Sachbearbeiter war wohl schon in Wochenendlaune und hat das Flurstück kurz aufgerufen. Resultat: Außenbereich und damit Paragraph 35 und damit aussichtslos... Schade drum, aber wenigstens ging nur Zeit und Hirnschmalz drauf. Und nicht auch noch kein Geld

Danke für eure Hilfe, kommt bestimmt wieder auf euch zurück ;)
 
11ant

11ant

Resultat: Außenbereich
Wenn die in der Karte eingezeichneten Gebäude, von denen es in Rufweite umzingelt ist, nicht zu verschiedenen Gemarkungen gehören und/oder sämtlich landwirtschaftlicher Nutzung sind, kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Einige Nachbargrundstücke sehen dem Zuschnitt nach wie auch weiterhin als Felder zu nutzen beabsichtigt aus; die Reihe wo Ihr eines haben wollt, wäre für Imker oder Kleingärtner geeignet. Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück muss erschlossen werden. GU sagt das hat Prio! 35
2Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage 15
3Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück 17
4Grundstück- und Hausfinanzierung - zusammen oder getrennt? 54
5Kosten für Schwedenhaus auf unerschlossenem 2. Reihe-Grundstück 21
6Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen 18
7Grundstück gekauft - Nun bessere Option. Was tun? 38
8Vorvertrag Grundstück wegen Bodengutachten 17
9Baustellenfahrzeuge/Container auf Grundstück 24
10Ermittlung Beleihungswert bei günstigem Grundstück 10
11Überlegungen Finanzierung Grundstück und Hausbau 10
12Grundstück privat abbezahlen? 26
13Keller oder Grundstück begradigen? 43
14Grundstück mit Einschnitt Stromstation / L-Form- Ideensuche 44
15Was sind Ankaufverhandlungen? - Grundstück Gemeinde 16
16Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück 67
17Bungalow - macht das auf einem solchen Grundstück Sinn? 21
18Welches Grundstück sollten wir nehmen? 23
19Was beachten bei Hinterlieger-Grundstück? 10
20Einfamilienhaus (10x8,8qm²) auf 437qm² Grundstück in München 48

Oben