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Zaba12
Haha. Der ist gut. Natürlich wird die Terrassentür diese Brüstungshöhe nicht haben. Es ist eine ganz normale Doppelflügeltür mit Stulp.Na ja, Brüstungshöhe 50 cm ist eine ideale Höhe für ein Sitzfenster.
Die Insel ist 2,50m breit. Der Raum 4,25m. Somit kann man von beiden Seite rum. Zwar nicht mit einem Rollstuhl aber den Fall nimmt keiner von uns an. Ob es jetzt 75cm an der Treppenwand (ja es sind 2m) werden und 1m an der Doppeltür oder auf beiden Seiten 87,5cm werde ich am Freitag bei der Unterschrift klären bzw. mir vorher die Draufsicht geben lassen.
Beide Flügel gehen normal auf und wenn der Flügel auf ist und mal selbst vor dem Herd steht, dann muss die Tür natürlich geschwenkt werden klar. Auf der Seite ist eh nur ein Weg zur Terrasse hin.
Sollte die Verschattung gemeint sein, dann sehe ich bei 25qm Fensterflächen allein in dem Raum mit 55qm keine Probleme.
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