Oder ist die Erwartung, daß sich hier jemand in DEINEN Bebauungsplan einfuchst und ihn dir erklärt?
Da beschwere ich mich in unzähligen Threads, dass man mit Fragmenten aus B-Plänen wenig bis nichts anfangen kann, dass immer der Gesamtzusammenhang gesehen werden muss, und jetzt kommt ein TE, der direkt zu Beginn komplette Informationen zur Verfügung stellt und dann ist das zu viel? Wenn Du eine brauchbare Antwort geben willst, dann musst Du schon alles lesen. Manche Formulierungen sind für Ungeübte (bisweilen selbst für Kenner) einfach schwer zu interpretieren. Und wenn er nur Teile aus den planungsrechtlichen Festsetzungen zitierte, dann können im gestalterischen bauordnungsrechtlichen Teil noch Passagen stehen, die zur Beantwortung der Ausgangsfrage wichtig sind.
Möglicherweise findet
@Escroda ja die entscheidende Passage im Plan.
Zur Ausgangsfrage kann ich nichts neues beisteuern, sondern lediglich bestätigen, dass die Gemeinde die Freiheit des einzelnen Bauherren so wenig wie möglich einschränken möchte.
Also, ich werde NICHT in den Bebauungsplan schauen.
Dann lass' es. Dann solltest Du aber auch solche Beiträge lassen:
In Plankstadt wird es später Kleingedrucktes zu lesen geben:
Bauherren der Hausgruppen müssen sich dem ersten Bau einer Hausgruppe in DN, WH und GH anpassen
Wo soll denn das Kleingedruckte stehen? Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung. Da kann sich die Genehmigungsbehörde nicht noch zusätzliche Kriterien ausdenken, die ein vorschriftenkonformes Bauvorhaben verhindern könnten. Dazu müsste dann schon eine Änderung des B-Planes angestoßen werden mit allen Konsequenzen (Bürgeranhörung, Offenlage, Ratsbeschluss). Die Begründung zum Bebauungsplan macht den Baufreiheitsgedanken IMHO noch klarer:
6.3 ... Die individuelle Entscheidungsfreiheit einzelner Bauherren wird zugunsten eines städtebaulich gewünschten Mischungsverhältnisses der Haustypen in vertretbarem Maße eingeschränkt. ...
6.11.1 ... Mit der Abstufung nach Grundstücksgrößen wird den Eigentümern und Bauwilligen ein möglichst großer Gestaltungsfreiraum auf dem eigenen Grundstück ermöglicht. ...
7 ... Die Festsetzungen zur baulichen Ausführung der Hauptgebäude (Dachform, Dachneigung, Dachaufbauten, Dacheindeckung) sollen bei ausreichendem Spielraum für individuelle Lösungen ein akzeptables Gesamterscheinungsbild des Neubaugebietes sichern.
Ich kann die Bedenken bezüglich der technischen Schwierigkeiten und des Gesamterscheinungsbildes verstehen, aber verwerfliches Handeln der Gemeinde kann ich nicht erkennen. Die Legoland-Dörfer der Umsiedlungsstandorte im rheinischen Braunkohlerevier sind da teilweise auch nicht gerade Perlen der Städteplanung, so dass ich einen anderen städtebaulichen Ansatz durchaus befürworte.