Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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G

goalkeeper

Ist schon witzig, dass es 3 Parteien nicht schaffen, wenigstens vom äußeren Stil her einen Kompromiss für eine einheitliche Ansicht und Größe zu finden. Die Vielfalt der Möglichkeiten führt dank dessen, dass jeder auf seinem Favorit besteht, in der Summe zu einem aberwitzig häßlichen Gesamtgebäude.

Als Stadt würde ich solche Projekte nur an Bauträger vergeben.
Soweit ist es ja noch gar nicht. Die Vergabe ist ja noch nicht passiert. Man weiß ja erst danach, wer die anderen Bauherren der Häusergruppe sind.

Steht doch im Bebauungsplan:

In WA1 und WA3 sind folgende Dachformen zulässig:
- Satteldächer, Zelt- und Walmdächer: bis Max. 40° Dachneigung.
- Pultdächer: bis Max. 15° Dachneigung
- Flachdächer: bis Max. 10° Dachneigung

In der Praxis bietet es sich allerdings schon an, die Dreiergruppe mit gleicher Dachform zu bauen.
Technisch machbar sind auch unterschiedliche, gewollt ist das aber bestimmt nicht. Der Bebauungsplan gibt es aber erst mal her.
Das hatte ich ja auch gesehen. Nur ob man tatsächlich drei unterschiedliche Häuser bauen darf, ist mir nicht bewusst gewesen.
 
A

apokolok

Ehrlichgesagt glaube ich nicht, dass eine Konstellation z.B. einer Sattel, einer Flach, einer Walm genehmigt wird.
Möglicherweise findet @Escroda ja die entscheidende Passage im Plan.

@kaho674 du verstehst die Situation falsch. Er weiß ja nicht wer seine Nachbarn werden. Sich jetzt mit zwei Freunden / Bekannten gleichzeitig zu bewerben ist die Traumvorstellung der Stadt, geht aber an der Realität vorbei. Zusätzlich würde ich persönlich nicht unbedingt neben Freunde / Bekannte ziehen wollen.

@TE Ich denke du wirst warten müssen ob bzw. bis du ein Grundstück bekommst, dann wird dir wahrscheinlich auch mitgeteilt wer die anderen beiden sind.
Auf eine grundsätzliche Dachform wird man sich dann wohl einigen können. Auch Keller wird geklärt werden müssen. Ideal wäre schon ein Bauträger, kenne es aber von hier auch mit unterschiedlichen.
Gehen tut alles.
 
kaho674

kaho674

Weiß ja nicht, wie knapp das Bauland dort ist. Aber wenn ich bevorzugt werde, indem ich mich zusammen mit 2 anderen bewerbe, dann find ich die 2 vermutlich irgendwie.
 
H

hanse987

Der Klassiker ist doch, einer fängt ohne Keller an und der Nachbar will später einen haben. Dies ist bei Reihenhäusern immer ein Problempunkt der im Vorfeld abgestimmt werden soll/muss.
 
C

cschiko

Das Ganze ist immer schwierig, im Idealfall baut man wirklich mit dem selben "Bauträger" oder ähnlichem. Ich habe das selbst mitbekommen, ein guter Bekannter (er ist selbst Architekt) hat eine Baulücke in einem Neubaugebiet aufgetan gehabt und dort die fehlende zweite Hälfte der Doppelhaushälfte gebaut. Als Architekt hat er natürlich gewisse Ansprüche und hatte noch dazu das Pech das der zweite Bauheer eher nach dem Motto "günstig statt gut" vorging. So hat er nen schön ebenen Außenputz, während der vom Nachbarn krumm und buckelig ist (sieht man besonders schön am Anschluss).

Also im Idealfall stimmt man sich im Vorfeld ab!
 
C

Caspar2020

abgestimmt werden soll
Aber nicht muss. Zumindest ist der vorliegende BP dahin gehend überhaupt nicht einschränkend.

Ehrlichgesagt glaube ich nicht, dass eine Konstellation z.B. einer Sattel, einer Flach, einer Walm genehmigt wird.
Wenn ich ein älteres REH Gebiet (aus den 60er) bei uns anschaue war das erst mal sehr sehr einheitlich (mit satteldach).
Inzwischen sieht das bunt aus wie es nur geht. Der eine hat aufgestockt (mit andere Dachform), der nächste nur Gauben reingebaut, der 3. die Außenfassade gedämmt

Und wenn ich die Dorfstraße entlang schaue haben die meisten Häuser (alles quasi eine große Hausgruppe) nichts miteinander gemeinsam.
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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