Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Climbee

Climbee

Mann, goalkeeper, laß die doch die Würmer nicht aus der Nase ziehen!

Faß kurz zusammen, was du weißt, was im Bebauungsplan steht, wie das gemeint ist und dann frag, was du wissen willst. Oder ist die Erwartung, daß sich hier jemand in DEINEN Bebauungsplan einfuchst und ihn dir erklärt?
 
G

goalkeeper

Mann, goalkeeper, laß die doch die Würmer nicht aus der Nase ziehen!

Faß kurz zusammen, was du weißt, was im Bebauungsplan steht, wie das gemeint ist und dann frag, was du wissen willst. Oder ist die Erwartung, daß sich hier jemand in DEINEN Bebauungsplan einfuchst und ihn dir erklärt?
Angenommen wir bauen zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss und Pultdach, darf das Mittelhaus dann ein Satteldach und nur zwei Vollgeschosse bauen? Oder gibt derjenige, der zuerst baut, den anderen dann sozusagen vor, wie dann die zu bauen haben?
Das hier ist meine eigentliche Frage - steht im Ausgangspost. Und im Bebauungsplan steht dazu nichts, ob die Reihenhäuser nun alle gleich aussehen müssen oder nicht.
 
A

apokolok

Steht doch im Bebauungsplan:

In WA1 und WA3 sind folgende Dachformen zulässig:
- Satteldächer, Zelt- und Walmdächer: bis Max. 40° Dachneigung.
- Pultdächer: bis Max. 15° Dachneigung
- Flachdächer: bis Max. 10° Dachneigung

In der Praxis bietet es sich allerdings schon an, die Dreiergruppe mit gleicher Dachform zu bauen.
Technisch machbar sind auch unterschiedliche, gewollt ist das aber bestimmt nicht. Der Bebauungsplan gibt es aber erst mal her.
 
kaho674

kaho674

Ist schon witzig, dass es 3 Parteien nicht schaffen, wenigstens vom äußeren Stil her einen Kompromiss für eine einheitliche Ansicht und Größe zu finden. Die Vielfalt der Möglichkeiten führt dank dessen, dass jeder auf seinem Favorit besteht, in der Summe zu einem aberwitzig häßlichen Gesamtgebäude.

Als Stadt würde ich solche Projekte nur an Bauträger vergeben.
 
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