Bei besagtem Gebäude muss noch eine 10cm Dämmung außen dran, um die Energieeinsparverordnung zu erfüllen
Ist dem tatsächlich so?
Im Bestand entfällt die Verpflichtung "geänderte" Bauteile nach Energieeinsparverordnung auszuführen, sofern das Gebäude insgesamt am Ende die zulässigen Referenzwerte um nicht mehr als 40% übertrifft. (Energieeinsparverordnung §9 Abs. 1)
Das heißt, ihr hättet theoretisch die Möglichkeit die entsprechenden Werte über andere Stellschrauben zu erreichen. Oft bietet sich hier z.B. eine detaillierte Wärmebrückenberechnung an. Die kostet nur einen Bruchteil der Fassadendämmung und kann auf dem Papier durchaus das gleiche Ergebnis bringen.
Aber selbst wenn das nicht ausreicht, stellt sich die Frage, ob denn tatsächlich die gesamte Fassade gedämmt werden muss. Die "10% Regel" (z.B. beim Ausbessern des Putzes) bezieht sich immer auf das konkrete Bauteil. Also wenn die gesamte Nordseite neuen Putz kriegt und damit insgesamt mehr als 10% sämtlicher Putzflächen am Gebäude betroffen sind, besteht die Verpflichtung zur Dämmung nur für die Nordfassade.
Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer Befreiung nach §25, die gerade bei der Fassade und deren horrenden Kosten meist relativ leicht zu begründen ist.
Fänds schade, wenn der Charme eines alten Industriegebäudes durch ein WDVS verschandelt würde.