Fensterangebote wie Tag und Nacht

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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kaho674

kaho674

Verstehe. Dazu brauch ich dann also einen Experten, der mir erst mal den Ist-Zustand ausrechnet und dann eine Idee hat, welche Maßnahmen am besten wären, um die 140% zu schaffen.
In dem besagten Portal mit den Experten hatte ich mich schon angemeldet. Mal sehen, ob sich jemand meldet. Ansonsten kommen wir nicht so richtig weiter.
 
Dr Hix

Dr Hix

Sich eines "Energieeffizienz-Expertens" zu bedienen macht im Bestand meist schon aufgrund der Förderungsmöglichkeiten durch die KFW Sinn.
Man kann sich aber auch entsprechende Software als Testversion herunterladen und mit ein paar Stunden Zeiteinsatz selbst recht gut einen Eindruck verschaffen, was möglich ist, bzw. welche Stellschrauben sich wie auswirken.
Und zumindest den HT-Wert kann man sehr gut selbst ausrechnen, indem man einfach die einzelnen Bauteilflächen mit dem U-Wert multipliziert (u-wert-Rechner (ubakus)), die Ergebnisse aufsummiert, diese Summe durch die gesamte Oberfläche aller Bauteile dividiert und den Wärmebrückenzuschlag addiert.

Beispiel (stark vereinfacht):
Für ein Haus mit 200m² Dachfläche, die einen U-Wert von 0,2 aufweist und 300m² Wandfläche mit einem U-Wert von 0,4 bei einem Standard Wärmebrückenzuschlag für Altbauten von 0,1 sähe das etwa so aus:

200 * 0,2 = 40
300 * 0,4 = 120
--------
Gesamte Oberfläche: 200 + 300 = 500m²
HT Summe: 40 + 120 = 160

HT-Gebäude: 160/500 + 0,1 = 0,32 + 0,1 = 0,42

Hier sieht man auch sehr schön, wie stark sich eine detaillierte Wärmebrückenberechnung auswirken kann. Wenn man statt 0,1 z.B. nur noch mit 0,07 rechnen muss, verbessert sich der HT auf 0,39.
Das bringt mehr als das Upgrade von einfachsten 3-fach verglasten Fenstern auf Passivhausfenster.

Die Experten würde ich übrigens aktiv kontaktieren.
 
kaho674

kaho674

Dach? Welches Dach?
(Kleiner Scherz)

Selbst rechnen hatte ich ja auch schon angefangen. Mit dem Ubakus ist ein toller Tipp! Danke. Das kannte ich noch nicht.

Den Experten werden wir auf alle Fälle aktiv kontaktieren. Was mir dabei Probleme macht, ist den richtigen zu finden. So ein Schornsteinfeger nützt uns wenig. Wir brauchen mal echt nen Profi und keine Möchtegerne. Vielleicht fragt man mal beim Bauamt?
 
Dr Hix

Dr Hix

Was mir dabei Probleme macht, ist den richtigen zu finden
Ich würde es einfach mal mit der Suche zu "KFW-Denkmal" versuchen. Experten, die das können, sollten in aller Regel auch etwas von alter (erhaltenswerter) Baustubstanz verstehen und entsprechende Möglichkeiten aufzeigen können diese im Rahmen einer Modernisierung zu behandeln.

Aber ja, es bleibt am Ende leider ein Sprung ins kalte Wasser - wie immer :-(
 
kaho674

kaho674

Momentan verzetteln wir uns bei den Vorschriften. Im Netz haben wir das gefunden:

Energieeinsparverordnung 2014: Bauteil-Anforderungen präzisiert

Eine erfreuliche Klarstellung bringt die Energieeinsparverordnung 2014 im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden).

Der erste Absatz des § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) führte bei der Energieeinsparverordnung 2009 zu dem häufigsten Missverständnis sowohl unter Bauherren als auch unter Fachleuten: Eigentümer von Altbauten, die einen Teil ihrer Fassade, ihres Daches oder einige Fenster sanieren wollten, meinen irrtümlicherweise, dass sie laut Energieeinsparverordnung 2009 die gesamte Fassade, Dach oder bzw. alle Fenster sanieren müssten.

Sprach die Energieeinsparverordnung 2009 im besagten Absatz von den „betroffenen Außenbauteilen“ und von den Anforderungen an den Wärmeschutz formuliert die Energieeinsparverordnung 2014 den Text unmissverständlicher im § 9: Änderungen sind ggf. so auszuführen, dass „die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

Kurz gefasst: Nur diejenigen Flächen eines Außenbauteils müssen die Energieeinsparverordnung-Anforderungen erfüllen, die tatsächlich "angefasst" bzw. energetisch geändert werden.

Im Grunde stellt sich die Frage, ob eine Umnutzung überhaupt einschneidende Veränderungen am Gebäude erfordern. Dazu wieder aus dem Netz:

... die Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) gegebenenfalls nur folgende Nachrüstpflichten vor:

- Alte Heizkessel erneuern,
- ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
- ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
- oberste Geschossdecken dämmen.

Wenn dem so ist, wären wir zwingend nur verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen, alles andere ist schon neu bzw. so wie gefordert hinsichtlich Energieeinsparverordnung.

Die Frage, die sich stellt, ist die nach der Umnutzung. Wenn ich aus einem Industriegebäude Wohnraum mache, welche Vorschriften gelten dann? Kann ja schließlich auch nicht einfach irgend eine Garage zu nem Haus erklären. Andererseits ist das Haus keine Garage - hat schließlich 60cm dicke Wände mit Gas, Wasser, Schei...e usw.

Ich vermute mal ganz stark, dass wir dort tatsächlich Wohnungen rein machen könnten, ohne megamäßige Energieeinsparverordnung-Sanierungsarbeiten leisten zu müssen. Nur die Frage, wo steht das?
 
Dr Hix

Dr Hix

Habe dir via PN einen Link geschickt, dort wird das eigentlich gut erklärt.

Edit: Für den geneigten Leser in Kurzfassung:

1) Umnutzung ohne Veränderungen -> Keine Energieeinsparverordnung
2) Umnutzung mit baulichen Veränderungen -> Bauteile (z.B. Fenster) müssen Energieeinsparverordnung erfüllen, oder gesamtes Gebäude nach 140%-Regel
3) Umnutzung mit Ausbau/Erweiterung -> Werden neue Wohnräume geschaffen (z.B. aus ner Garage ein Schlafzimmer) müssen dabei "angefasste" Bauteile die Energieeinsparverordnung erfüllen (z.B. Fenster als Ersatz fürs Garagentor) .
Wird um mehr als 50m² erweitert und gleichzeitig ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, muss die Erweiterung insgesamt die Energieeinsparverordnung erfüllen. Also auch die Außenwände, oder das Dach der Garage, obwohl man da vielleicht gar nichts dran gemacht hat.
 
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