Momentan verzetteln wir uns bei den Vorschriften. Im Netz haben wir das gefunden:
Energieeinsparverordnung 2014: Bauteil-Anforderungen präzisiert
Eine erfreuliche Klarstellung bringt die Energieeinsparverordnung 2014 im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden).
Der erste Absatz des § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) führte bei der Energieeinsparverordnung 2009 zu dem häufigsten Missverständnis sowohl unter Bauherren als auch unter Fachleuten: Eigentümer von Altbauten, die einen Teil ihrer Fassade, ihres Daches oder einige Fenster sanieren wollten, meinen irrtümlicherweise, dass sie laut Energieeinsparverordnung 2009 die gesamte Fassade, Dach oder bzw. alle Fenster sanieren müssten.
Sprach die Energieeinsparverordnung 2009 im besagten Absatz von den „betroffenen Außenbauteilen“ und von den Anforderungen an den Wärmeschutz formuliert die Energieeinsparverordnung 2014 den Text unmissverständlicher im § 9: Änderungen sind ggf. so auszuführen, dass „die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“
Kurz gefasst: Nur diejenigen Flächen eines Außenbauteils müssen die Energieeinsparverordnung-Anforderungen erfüllen, die tatsächlich "angefasst" bzw. energetisch geändert werden.
Im Grunde stellt sich die Frage, ob eine Umnutzung überhaupt einschneidende Veränderungen am Gebäude erfordern. Dazu wieder aus dem Netz:
... die Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) gegebenenfalls nur folgende Nachrüstpflichten vor:
- Alte Heizkessel erneuern,
- ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
- ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
- oberste Geschossdecken dämmen.
Wenn dem so ist, wären wir zwingend nur verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen, alles andere ist schon neu bzw. so wie gefordert hinsichtlich Energieeinsparverordnung.
Die Frage, die sich stellt, ist die nach der Umnutzung. Wenn ich aus einem Industriegebäude Wohnraum mache, welche Vorschriften gelten dann? Kann ja schließlich auch nicht einfach irgend eine Garage zu nem Haus erklären. Andererseits ist das Haus keine Garage - hat schließlich 60cm dicke Wände mit Gas, Wasser, Schei...e usw.
Ich vermute mal ganz stark, dass wir dort tatsächlich Wohnungen rein machen könnten, ohne megamäßige Energieeinsparverordnung-Sanierungsarbeiten leisten zu müssen. Nur die Frage, wo steht das?