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hampshire
"Ein Mensch verhält sich wie verwandelt, wenn man nur menschlich ihn behandelt." (Eugen Roth)Nochmal. Ich baue, mehr nicht und weniger, ein ganz normaler menschlicher Vorgang.
Viel Erfolg,
"Ein Mensch verhält sich wie verwandelt, wenn man nur menschlich ihn behandelt." (Eugen Roth)Nochmal. Ich baue, mehr nicht und weniger, ein ganz normaler menschlicher Vorgang.
Du hast es noch immer nicht verstanden: bis zum letzten Tag der Frist darf ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die Begründung lautet "mein Hamster hat gepupst", wird das Gericht die Beschwerde zurückweisen, ja. Aber bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbegründetheit muß angenommen werden, ein Rechtsmittel könne zulässig begründet sein. Ein legitimierter Beschwerdeführer kann Dir bis zum letzten Tag dazwischenkommen. Die Frist kann nur verkürzt werden, wenn alle legitimierten Beschwerdeführer auf ihr Rechtsmittel Verzicht erklärt haben. Ein Rechtsmittel ist übrigens noch keine Klage.Zulässig ist es. Aber es muss schriftlich sein und eine Begründung vorliegen die triftig ist. Ein, ich will das nicht weil das blöd aussieht, oder ich keinen Nachbarn mag, geht das natürlich nicht so einfach.
Du hast es noch immer nicht verstanden: bis zum letzten Tag der Frist darf ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die Begründung lautet "mein Hamster hat gepupst", wird das Gericht die Beschwerde zurückweisen, ja. Aber bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbegründetheit muß angenommen werden, ein Rechtsmittel könne zulässig begründet sein. Ein legitimierter Beschwerdeführer kann Dir bis zum letzten Tag dazwischenkommen. Die Frist kann nur verkürzt werden, wenn alle legitimierten Beschwerdeführer auf ihr Rechtsmittel Verzicht erklärt haben. Ein Rechtsmittel ist übrigens noch keine Klage.
Das werde ich nach dem Termin morgen beim Bauamt tun und evtl über dieses Kontakt aufnehmen, denn auch hier ist Vorsicht geboten, man könnte das auch falsch deuten und vielleicht sich angegriffen fühlen. Man weiß es nicht. Wie bereits erwähnt taktisch geschickt sollte ich handeln und nur dann wenn es von Nöten ist.Ich versteh immer noch nicht warum du nicht einfach mal bei den Nachbarn klingelst und dich vorstellst? Kurzer Small Talk und einfach Hallo sagen. I.d.R. Merkst du schon wo der Wind her weht!
Da geht vorerst gar nichts vor Gericht. Erst gilt Widerspruch beim Bauamt, dieser tagt in einem Rechtsausschuss nach Benennung des Grundes. In der Regel wird dieser zurück gewiesen. Danach kommt die Option Klage vor Gericht. Und dann fangen kosten und Anwälte mit ins Spiel zu kommen. So ist der Ablauf hier in RLP. In Bayern gibt es den Widerspruch Nicht sondern muss direkt vor ein Verwaltungsgericht. Die Bauordnungen der Länder sind da teilweise unterschiedlich. Ich lasse mich morgen vom Bauamt auch beraten bzw versuche eine Art Einigung mit dem Nachbar zu erzielen, indem ich mich persönlich und mein Bauvorhaben vorstelle, falls dies möglich ist. Ich biete ihm sozusagen meine Hand an zum einschlagen. Ich werde informieren..Du hast es noch immer nicht verstanden: bis zum letzten Tag der Frist darf ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die Begründung lautet "mein Hamster hat gepupst", wird das Gericht die Beschwerde zurückweisen, ja. Aber bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbegründetheit muß angenommen werden, ein Rechtsmittel könne zulässig begründet sein. Ein legitimierter Beschwerdeführer kann Dir bis zum letzten Tag dazwischenkommen. Die Frist kann nur verkürzt werden, wenn alle legitimierten Beschwerdeführer auf ihr Rechtsmittel Verzicht erklärt haben. Ein Rechtsmittel ist übrigens noch keine Klage.