Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Obstlerbaum

Ich habe über einen Bauträger in diesem Falle eine Grundstück erworben, als Bauland deklariert. [...] Bevor es eine Baugenehmigung gibt, wurde ein soweit ich weiß Bauvorbescheid (Vorstufe zur Genehmigung) gestellt, dieser ist seitens der Behörde (zuständiges Bauamt) positiv ausgefallen. Das Amt hat es aber versäumt, die Nachbarn zu infomieren (über den Bauvorbescheid), bei der diese eine 4 wöchige First auf Widerruf/Klage hätten. Aus den 4 Wochen sind nun 1 Jahr, durch das Versäumnis der Behörde geworden!
Erstmal nicht Dein Problem, das Amt muss die Nachbarn informieren. Es muss ohnehin ein Bauantrag gestellt werden, wenn bisher nur eine Voranfrage gemacht wurde. Da können die Nachbarn dann widersprechen, falls ihr vom Bebauungsplan abweicht. Geht der Bauantrag durch, ist die Voranfrage damit ohnehin Geschichte...
 
N

Niloa

Gibt es denn einen Bebauungsplan? War das Grundstück vorher kein Bauland? Wieso sind da überhaupt die Nachbarn involviert?
 
N

Niloa

Bzw. könnten die Nachbarn mit einem Widerspruch Erfolg haben? Solange sich bei meinem Bauprojekt an alle Regeln gehalten wird, würde ich mir keine Sorgen machen...
 
T

Tommy77

Genau. Diese könnten sogar später die Baugenehmigung anfechten, wenn man wie gesagt abweicht. Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt. Die Vorgaben wie Mindestabstände etc werden wir mehr als Konsequent einhalten, das eben im Nachhinein kein Ärger kommen kann. So weit ich weiß müssen sogar die direkten Nachbarn informiert bzw belehrt werden, seitens des Bauamtes. Das wurde eben versäumt, außerdem habe ich ebenfalls in Erfahrung gebracht das gegen beides also bauvorbescheid und Baugenehmigung geklagt werden kann, aber nur dann, wenn richtige Gründe vorliegen, wie eben falsche Bauweise oder ähnliches. Sprich Abweichung vom Bebauungsplan. Dieses ist alles nicht der Fall. Ich bin tierisch gesonnt was mir das Baumarkt am Freitag sagen wird. Und zu guter Letzt wurde nicht geklagt. Ach so die Nachbarn haben es ja mitbekommen, da das Bauland errichtet und vermessen worden ist, aber auch natürlich durch Hörensagen. Letztendlich wahrscheinlich auf Nachfrage beim Bauamt selbst
 
T

Tommy77

Dann ist es kein Bauträger.


Aber bis zum Fristablauf zulässig.
Das ist richtig. Zulässig ist es. Aber es muss schriftlich sein und eine Begründung vorliegen die triftig ist. Ein, ich will das nicht weil das blöd aussieht, oder ich keinen Nachbarn mag, geht das natürlich nicht so einfach.

Außerdem muss man sich als klagender im Klaren sein, falls es vor Gericht kommt es teuer werden kann.

Aber das ist jetzt alles noch Gott sei dank nicht das Thema. Vielmehr geht es um die rechtliche Lage und was passiert wenn der Bauantrag gestellt wird, wie das Bauamt reagiert
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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