Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Lumpi_LE

Ich würde mir hier erst mal nicht zu viele Sorgen machen.. Wer behauptet das überhaupt?
Nachbarn sind idR. nur zu beteiligen wenn es rechtliche Abweichungen gibt, kannst du ja einfach in eurer BauOrdnung nachlesen.
Wenn es wirklich ein Baugrundstück ist und ihr etwas im rechtlichen Rahmen baut kann dir da keiner was...
Schön ists natürlich trotzdem nicht dann solche Leute vor der Tür zu haben - die werden wohl nicht deine besten Freunde.
 
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Maria16

Ein verdecktes Bauherrenmodel?

Verwaltungsakte ohne Rechtsbehelfsbelehrung können tatsächlich ein Jahr lang beklagt werden. Inwieweit eine Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung das aussticht, kann ich nicht beurteilen- aber auch im Fall einer solche Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung könnten deine Nachbarn noch vier Wochen lang klagen.
 
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Tommy77

Das habe ich auch so ein wenig aufgefasst. Und mir ist es auch seitens des Amtes so rüber gekommen das man sich selbst in eine unangenehme Situation gebracht hat. Durch eben das Versäumnis der Info an die Nachbarn. Soweit ich mich auch erinnere würde eine Klage zunächst der Rechtsausschuss tagen und diese dann ablehnen oder eben zustimmen. Aber dann würde man sich ja selbst belasten. Eben ärgerlich ist das Ganze und es ist keine gute Basis für eine Nachbarschaft. Dennoch will ich hier Klarheit und will im Vorfeld agieren statt später zu reagiern
 
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Maria16

Rechtsausschuss? Klagen tut man vor Gericht. Wenn es mal so weit sein sollte, würde ich etwas Geld in einen Anwalt investieren, der dir das alles mal erklärt und aufdröselt.
 
11ant

11ant

Mal abgesehen von der wie es für mich klingt verdeckten Bauträgerkonstellation, und mit dem Warnhinweis verbunden, daß a) ich kein Jurist bin aber b) hier ein solcher aufgesucht werden sollte:

So wie ich das sehe, schwebt Dein Baubeginn so lange, bis die durch das Amtsversäumnis länger einspruchsberechtigten Nachbarn alle und endgültig (zur Niederschrift beim zuständigen Gericht) erklärt haben, nicht klagen zu wollen. Macht da nur einer nicht dabei mit, sehe ich die Frist nicht verkürzbar - das Versäumnis selbst wird nicht geheilt werden können.

So lange die Nachbarn nur Dir oder dem Bauträger gegenüber ihr Nichtklagen erklärt haben - selbst wenn sie das vollzählig täten ! - müßte aus meiner Sicht der Fristablauf abgewartet werden.

Dein Rechtsanwalt wird Dir den Rechtsmittelverzicht der Klagebefugten erläutern.
 
tomtom79

tomtom79

Klopf doch Mal bei deinen neuen Nachbarn an, vielleicht war der Alte Eigentümer einfach nur ein Idiot das würde das verheimlichen ja auch andeuten. Vor allem wenn mit den alten Nachbarn genau wegen diesem Idioten ins Gespräch kommst hast positive Karten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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