Du hast es noch immer nicht verstanden: bis zum letzten Tag der Frist darf ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die Begründung lautet "mein Hamster hat gepupst", wird das Gericht die Beschwerde zurückweisen, ja. Aber bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbegründetheit muß angenommen werden, ein Rechtsmittel könne zulässig begründet sein. Ein legitimierter Beschwerdeführer kann Dir bis zum letzten Tag dazwischenkommen. Die Frist kann nur verkürzt werden, wenn alle legitimierten Beschwerdeführer auf ihr Rechtsmittel Verzicht erklärt haben. Ein Rechtsmittel ist übrigens noch keine Klage.