Was sagt denn die UrteilsBegründung?
Die ist hier maßgeblich....
Dürfte eine Folge des Anerkenntnis des einen VM sein, § 93 ZPO, als Ausnahme zu § 91 ZPO (Verlierer zahlt), evtl. mit etwas abweichender Gewichtung durch das Gericht.
Oder ist die Rede davon, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden? Dann würde das Ergebnis zu § 92 ZPO passen.
Gerichtskosten sind nicht Proesskosten, also exkl. Anwaltskosten.