DASI90
Hallo zusammen,
folgende Frage zu unserem Bebauungsplan. Wir fragen uns gerade welche Möglichkeiten wir bei der Gestaltung der Einfriedung haben, sind uns aber nicht sicher was der Bebauungsplan zulässt. Zwei Seiten des Grundstücks grenzen an den öffentlichen Straßenraum an. Die textlichen Festsetzungen äußern sich wie folgt dazu:
"5. Einfriedungenund Stützwände:
(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 Landesbauordnung)
Einfriedungen und Stützwände zur Abfangung von höher anliegendem Gelände an öffentlichen Verkehrsflächen sind in Form von:
oMauernaus Sichtbeton; Ziegelstein oder Naturstein, ausgenommen ringförmige Betonformsteine oMetallgitterzäunen
oHolzzäunen
oEingrünungen in Form von Hecken
bis zu einer Höhe von 1,50m (gemessen ab der OK Verkehrsfläche) zulässig. Es kann eine Kombination der Elemente erfolgen. Ansonsten gelten die Vorgaben aus dem Nachbargesetz BW."
Kann ich jetzt unabhängig vom Abstand zur Straße maximal eine Hecke von 1,50 m einplanen? Oder darf ich die Hecke dann auch höher planen wenn ich mehr Abstand zur Grenze einhalte? Hintergrund ist nur der, dass wir bei der oberen Terrasse uns gerne etwas abschirmen möchten.
folgende Frage zu unserem Bebauungsplan. Wir fragen uns gerade welche Möglichkeiten wir bei der Gestaltung der Einfriedung haben, sind uns aber nicht sicher was der Bebauungsplan zulässt. Zwei Seiten des Grundstücks grenzen an den öffentlichen Straßenraum an. Die textlichen Festsetzungen äußern sich wie folgt dazu:
"5. Einfriedungenund Stützwände:
(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 Landesbauordnung)
Einfriedungen und Stützwände zur Abfangung von höher anliegendem Gelände an öffentlichen Verkehrsflächen sind in Form von:
oMauernaus Sichtbeton; Ziegelstein oder Naturstein, ausgenommen ringförmige Betonformsteine oMetallgitterzäunen
oHolzzäunen
oEingrünungen in Form von Hecken
bis zu einer Höhe von 1,50m (gemessen ab der OK Verkehrsfläche) zulässig. Es kann eine Kombination der Elemente erfolgen. Ansonsten gelten die Vorgaben aus dem Nachbargesetz BW."
Kann ich jetzt unabhängig vom Abstand zur Straße maximal eine Hecke von 1,50 m einplanen? Oder darf ich die Hecke dann auch höher planen wenn ich mehr Abstand zur Grenze einhalte? Hintergrund ist nur der, dass wir bei der oberen Terrasse uns gerne etwas abschirmen möchten.