Einfriedung an öffentlichen Straßenraum

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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DASI90

DASI90

Schau mal in die Berufsbezeichnung des @Escroda und wähle Deine Worte mit Bedacht. Anschließend kannst Du Dir die Meinung bilden, ob Escroda glaubhaft ist oder nicht
Bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß schon das es sich von @Escroda um sehr fundierte Antworten handelt und bin auch froh hierzu von ihm Feedback zu bekommen (das ist mir ja auch anderen Beiträgen schon bekannt). Nur wollte ich noch mal nachhaken bei der Definition der Einfriedung. Hier sagte er ja das es beim Thema Abwichung für einen Sichtschutz auf Einzelfälle ankommt und wenn zu erkennen ist das es sich um einen Sichtschutz handelt davon auch abgewichen werden kann. Daher habe ich mich gefragt ob es mit einem gewissen Abstand auf nicht voller Länge der Grundstücksgrenze u.U. um doch einen Fall handeln könnte.
 
E

Escroda

Bitte nicht falsch verstehen.
Nee, ist vollkommen in Ordnung, hab' ja auch ausdrücklich "IMHO" geschrieben.
Also dann bist du der Meinung das wenn ich auf die Grenze einen 1,5 m hohen Zaun baue und 50 cm hinter dem Zaun eine 2 m hohe Hecke pflanze das unzulässig ist?
Ja.
Bzw. sagst du das der Fall dann einigermaßen eine Grauzone ist der sowohl in die eine als auch andere Richtung entschieden werden könnte?
Ja.
Es geht hier ja nicht um eine städtebauliche Festsetzung nach Baugesetzbuch oder Baunutzungsverordnung, sondern um eine Gestaltungssatzung nach Landesbauordnung, die in Verbindung mit dem Bebauungsplan in Kraft getreten ist (insofern war meine Aussage "vom Bebauungsplan abweichen" nicht ganz korrekt). Fragen der Gestaltung sind meist nicht durch klar festgelegte Maße zu beantworten, sondern mit der tatsächlichen Wirkung im Einzelfall. Bei Dir geht es, wenn ich dein Grundstück richtig erinnere, um die Abgrenzung zum südlichen Wendehammer. Da dürften dann andere Kriterien gelten, als bei der stärker befahrenen Haupterschließungsstraße.
Ist es deiner Meinung nach als Sichtschutz zu sehen wenn ich die 2 m hohe Hecke 50 cm hinter dem Zaun habe, aber nur das auch nur auf 10 m der 40 m Grundstücksgrenze?
Da kann ich keine eindeutige Meinung zu bilden, da ich das Grundstück in der Realität nicht kenne. 10m in solcher Nähe zur Grenze erscheinen mir problematisch, bei einer Sackgasse aber nicht ausgeschlossen. Daher muss ich mich wohl zum von mir ungeliebten Rat hinreißen lassen, die Gemeinde zu fragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn Du eine Beseitigungsanordnung in Kauf nehmen kannst, mach was Dir gefällt.
 
DASI90

DASI90

Da kann ich keine eindeutige Meinung zu bilden, da ich das Grundstück in der Realität nicht kenne. 10m in solcher Nähe zur Grenze erscheinen mir problematisch, bei einer Sackgasse aber nicht ausgeschlossen. Daher muss ich mich wohl zum von mir ungeliebten Rat hinreißen lassen, die Gemeinde zu fragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn Du eine Beseitigungsanordnung in Kauf nehmen kannst, mach was Dir gefällt.
Heißt wir haben zwei Möglichkeiten.

1) Wir versuchen uns eine Befreiung für die höhere Hecke bei der Gemeinde einzuholen und laufen aber Gefahr schlafende Hunde zu wecken und das dann auch offiziell verweigert zu bekommen oder
2) wir pflanzen abschnittsweise eine höhere Hecke mit der Gefahr das Sie auf die 1,5 m zurück geschnitten werden muss?

Nachtrag:

Es geht übrigens nicht um den Wendehammer sondern oben um das eingezeichnete Eck, da wir hier auf Grund des Mehrfamilienhauses unten einen geschützteren Terrassenbereich einplanen möchten. Trotzdem hat die Straße oben m.E. immer noch den Charakter einer Anliegerstraße, da die "Haupterschließung" des Gebiets und aller anderen Teile nicht über die Straße geht.


einfriedung-an-oeffentlichen-strassenraum-317923-1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Ja. Jedenfalls fällt mir gerade nicht mehr dazu ein.

Nachtrag: Ups, Browser nicht aktualisiert und Nachtrag nicht gelesen.

An dieser Straße sehe ich die beabsichtigte Gestaltung dann doch gefährdet. Aber: Das ist meine ganz persönliche Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Ähem... wo ich gerade aus der Staudenecke komme und meine Hecke im Blick habe: ich würde ihr eh mindestens einen Meter geben... kommt auch darauf an, was für eine Du willst. Man misst ja vom Stamm aus, und dann gehört eh etwas Abstand. ... vielleicht geht diese Überlegung bei Dir mit in die Gedanken ein... sprich: Du musst eh etwas weiter weg, dann kannst Du die auch 1,80-2,00 Meter hoch ziehen
 
DASI90

DASI90

Ja. Jedenfalls fällt mir gerade nicht mehr dazu ein.

Nachtrag: Ups, Browser nicht aktualisiert und Nachtrag nicht gelesen.

An dieser Straße sehe ich die beabsichtigte Gestaltung dann doch gefährdet. Aber: Das ist meine ganz persönliche Meinung.
Was wäre wenn wir außen eine Einfriedung in Form einer Hecke haben die sich an die 1,5 m hält und dann aber im Abstand von 3 m noch mal um den Bereich der gefliesten Terrasse Bambus pflanzen der dann höher als 2 m wird und sich dann auch im Baufenster befindet. Wäre das dann trotzdem genehmigungspflichtig?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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