Einfriedung an öffentlichen Straßenraum

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Y

ypg

Nach 3 Metern darfst Du pflanzen, was Du willst.
Und die Idee, die Terrasse einzufassen, ist es die effektivere und gemütlichere Lösung
 
E

Escroda

Wäre das dann trotzdem genehmigungspflichtig?
Nein.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist da <Ironie> sehr ergiebig </Ironie>:
3.14.2 Gestaltung von unbebauten / unbebaubaren Flächen
Unbebaubare Flächen sollen nahezu „frei“ gestaltet werden können, so dass jeder Bauherr sich „sein“ Ambiente schaffen kann.

Das Wort "Einfriedung" kommt in der gesamten Begründung gar nicht vor. Allzu eng sollte man es daher wohl nicht sehen.
 
DASI90

DASI90

Ich wollte das Thema noch mal für eine Frage entstauben. Wie sieht es eigentlich mit Baumpflanzungen an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum hin aus? Gegenüber Nachbargrundstücken greifen ja die vorgegebenen Abstände aus dem Nachbarrecht. Wie ist es aber gegenüber dem öffentlichen Straßenraum von Einzelpflanzungen wenn der Bebauungsplan nur Vorgaben zu Einfriedungen macht?
 
DASI90

DASI90

Im Nachbarrecht BW habe ich folgende Passage gefunden:

Die Regelungen über Abstände haben im Verhältnis zu angrenzenden öffentlichen Straßen und Gewässern keine Bedeutung, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NRG.
Heißt das, dass Einzelpflanzungen wie Bäume unabhängig von der Höhe keinen Abstand einhalten müssen?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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