Zuletzt aktualisiert 16.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Einfriedung an öffentlichen Straßenraum >> Zum 1. Beitrag <<
Nein.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist da <Ironie> sehr ergiebig </Ironie>: 3.14.2 Gestaltung von unbebauten / unbebaubaren Flächen
Unbebaubare Flächen sollen nahezu „frei“ gestaltet werden können, so dass jeder Bauherr sich „sein“ Ambiente schaffen kann.
Das Wort "Einfriedung" kommt in der gesamten Begründung gar nicht vor. Allzu eng sollte man es daher wohl nicht sehen.
Was du meinst sind sicher die Phyllostachys Sorten die Rhizome bilden. Die kriegt man aus unserer Erfahrung nach aber mit einer Rhizomsperre die umlaufend ist gut in den Griff. Die Fargesien sind sowieso unproblematisch.
Ich wollte das Thema noch mal für eine Frage entstauben. Wie sieht es eigentlich mit Baumpflanzungen an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum hin aus? Gegenüber Nachbargrundstücken greifen ja die vorgegebenen Abstände aus dem Nachbarrecht. Wie ist es aber gegenüber dem öffentlichen Straßenraum von Einzelpflanzungen wenn der Bebauungsplan nur Vorgaben zu Einfriedungen macht?